Antrag Nr. 15-1873/2022:
Fahrrad-Überholverbot E-Damm

Inhalt der Drucksache:

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Fahrrad-Überholverbot E-Damm

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen: Aufstellung von Verkehrszeichen 277.1: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen" auf dem Engelbosteler Damm zwischen Kopernikusstr. und Schlosswender Str.

Begründung


Die Spurbreite des Engelbosteler Damms gibt das Überholen von Fahrrädern durch KFZ nicht her. Auf weiten Teilen beträgt sie lediglich 5,80 m.

Der Überholabstand von 1,50 m kann somit in der Praxis nicht eingehalten werden, wenn das zu überholender Fahrrad (1 m) außerhalb der Dooring-Zone (1 m) fährt. Beispielbreite VW T5: 2,28 m, Gesamtbreite 5,78 m.

Trotzdem werden vielfach Fahrräder vorschriftswidrig überholt und dadurch der Mindestabstand zwangsläufig verletzt. Das Aufstellen des Verkehrszeichens 277.1 schafft hier Klarheit und reduziert die Anzahl gefährliche Überholmanöver.

Sinnvoll ist die Anbringung der Schilder als Ergänzung zu den bereits vorhandenen 30-km/h-Schildern, was auch die Kosten übersichtlich halten wird.