Anfrage Nr. 15-1873/2020:
Zugeparkte Sperrzonen

Inhalt der Drucksache:

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Zugeparkte Sperrzonen

Autofahrer, die vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen parken, müssen nach STVO § 12 einen Abstand von mindestens fünf Metern einhalten. In vielen Bereichen des Stadtbezirks wird das nicht praktiziert, nicht einmal bei zusätzlich markierten Straßenecken, wie z. B. im Bereich Friedländer Weg / Ohlendorfer Weg. Dies führt aufgrund der Verengung der Einfahrten in die Straßen zu Problemen für Müll- und Rettungsfahrzeuge.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Werden zukünftig mehr Kontrollen des ruhenden Verkehrs erfolgen?

2. Welche anderen Maßnahmen sind geplant, um hier Abhilfe zu schaffen?