Anfrage Nr. 15-1872/2021:
Wahlkampfplakate auf der B217 und dem Ricklinger Kreisel

Inhalt der Drucksache:

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Wahlkampfplakate auf der B217 und dem Ricklinger Kreisel

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover hat Hinweise zum Aufhängen von Wahlplakaten herausgegeben. Danach dürfe an den oben genannten Stellen auf keinem Fall plakatiert werden. Die Wahlplakate vom Frau Fahimi hängen dort schon seit der 29. Kalenderwoche in großer Anzahl. Mittlerweile haben sich Plakate von der AfD, Tierschutzpartei und Die Hannoveraner dazugesellt. Die Verwaltung ist mehrfach auf die Situation hingewiesen worden. Frau Fahimi ist persönlich auf den Mangel angesprochen worden, hat allerdings nicht reagiert.

Die Situation ist insofern verwunderlich, weil es die Verwaltung geschafft hat kurz nach dem Aufhängen von Plakaten an Bäumen (was nach den Hinweisen erlaubt war) diese innerhalb einer Woche abzubauen. Die lange Reaktionszeit der Verwaltung hat somit ein „Geschmäckle, weil auch hier ein schnelles Reagieren möglich gewesen wäre.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum wurde nach ersten Informationen des Sachverhalts nicht unverzüglich gehandelt, so dass es keine Nachahmung gegeben hätte?
2. Wie beurteilt die Verwaltung, dass der Eindruck entsteht, es handelt sich um Wahlkampfunterstützung einer Partei, die der Verwaltung nahesteht?
3. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, um eine Verbesserung der Situation bei zukünftigen Wahlen herbeizuführen?