Anfrage Nr. 15-1868/2019:
Fahrradstraßen in der Nordstadt

Inhalt der Drucksache:

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Fahrradstraßen in der Nordstadt

Anfrage gemäß §14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt
Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 09.09.2019

Mit Antrag vom 05.1 1.2018 hat der Bezirksrat mehrheitlich die Umwidmung des Engelbosteler Damms zu einer Fahrradstraße beschlossen. Die Verwaltung lehnt die Umwidmung in eine Fahrradstraße mit der Begründung ab, dass der Radverkehrsanteil nur bei ca. 30 % liegt (15-210212018 S2).

ln der Zwischennachricht vom 04.04.2019 (15-210212018 S1) wurde aufgeführt, dass für eine Entscheidung zahlreiche Kriterien abzuprüfen sind.
Die Fragesteller*innen gehen davon aus, dass zur Entscheidungsfindung der Verwaltung
alle Belange abgeprüft worden sind.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. lst aus der Entscheidung der Verwaltung (1 5-210212018 52) zu schließen, dass bereits
der Nahverkehrsträger und die ÜSTRA wegen der Buslinien 100 und 200 befragt worden
sind und keine Bedenken zu der Einführung einer Fahrradstraße auf dem Engelbosteler
Damm haben - sofern der Radverkehrsanteil entsprechend hoch ist- ?

2. Unter der Voraussetzung, dass der Radverkehrsanteil auf dem Engelbosteler Damm
entsprechend der Vorgaben zur Einrichtung einer Fahrradstraße steigt, kann dann ohne
Prüfung weiterer Kriterien eine Fahrradstraße eingerichtet werden?

3. Am 06.03.2017 hat der Bezirksrat einstimmig bei einer Enthaltung die Einrichtung einer
Fahrradstraße ab "An der Lutherkirche" (Ecke Engelbosteler Damm) über Schaufelderstraße bis Ecke Schneiderberg beschlossen (Antrag Nr. 15-0508/2017).

Am 02.06.2017 gab es verwaltungsseitig eine Zwischennachricht (15-050812017 S1). Warum verzögert sich weiter die Entscheidung der Verwaltung zur Einrichtung einer Fahrradstraße ab "An der Lutherkirche" (Ecke Engelbosteler Damm) über Schaufelderstraße bis Ecke Schneiderberg aus dem Jahr 2017?