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Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Michaela Cassel die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Michaela Cassel hat mit Schreiben vom 18.08.2013 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Gem. § 52 Abs. 1 Ziff.1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.04
Hannover / 02.09.2013