Drucksache Nr. 15-1865/2013:
Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
 
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15-1865/2013
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Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld

Antrag,

gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Michaela Cassel die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

entfällt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Michaela Cassel hat mit Schreiben vom 18.08.2013 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Gem. § 52 Abs. 1 Ziff.1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.04 
Hannover / 02.09.2013