Drucksache Nr. 15-1859/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bebauungsplan für das Wasserkraftwerk an der Leineinsel
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 17.08.2017
TOP 7.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1859/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bebauungsplan für das Wasserkraftwerk an der Leineinsel
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 17.08.2017
TOP 7.2.2.

Die Region Hannover hat in der Sommerpause die Planungsunterlagen für das Wasserkraftwerk an der Leineinsel öffentlich ausgelegt. In den aktuellen Plänen sollen die bisher als Erholungsflächen und als Kinderspielplatz ausgewiesenen Flächen nun dem Investor des geplanten Wasserkraftwerks für die Errichtung von Gebäuden zur Verfügung gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es eine Bebauungsplanänderung?
2. Wenn ja, weshalb gab es keine öffentliche Beteiligung und warum ist dem Bezirksrat keine Drucksache vorgelegt worden?
3. Wenn nein, wann wird dem Bezirksrat eine Drucksache vorgelegt?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu 1: Mit dem jetzt laufenden Planfeststellungsverfahren werden bei erfolgreichem Abschluss die Genehmigungsvoraussetzungen für das Wasserkraftwerk am Leine-Wehr mit all seinen technischen Anlagen, die das Verfahren beinhaltet, geschaffen. Da dieses Fachplanungsverfahren das öffentliche Baurecht überwiegt, ist eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich.

zu 2: Erübrigt sich.

zu 3: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird die Landeshauptstadt Hannover eine Stellungnahme abgeben. Zu den Inhalten dieser Stellungnahme wird der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün den Gremien eine Drucksache mit Beschlussempfehlung vorlegen.