Anfrage Nr. 15-1859/2017:
Bebauungsplan für das Wasserkraftwerk an der Leineinsel

Inhalt der Drucksache:

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Bebauungsplan für das Wasserkraftwerk an der Leineinsel

Die Region Hannover hat in der Sommerpause die Planungsunterlagen für das Wasserkraftwerk an der Leineinsel öffentlich ausgelegt. In den aktuellen Plänen sollen die bisher als Erholungsflächen und als Kinderspielplatz ausgewiesenen Flächen nun dem Investor des geplanten Wasserkraftwerks für die Errichtung von Gebäuden zur Verfügung gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es eine Bebauungsplanänderung?

2. Wenn ja, weshalb gab es keine öffentliche Beteiligung und warum ist dem Bezirksrat keine Drucksache vorgelegt worden?

3. Wenn nein, wann wird dem Bezirksrat eine Drucksache vorgelegt?