Drucksache Nr. 15-1855/2024:
Feststellung des Sitzverlustes der Bezirkratsfrau Tanja Oettinger-Bankowsky

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Ricklingen
 
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15-1855/2024
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Feststellung des Sitzverlustes der Bezirkratsfrau Tanja Oettinger-Bankowsky

Antrag,

gem. § 52 Absatz 2 in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Oettinger-Bankowsky die Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Tanja Oettinger-Bankowsky hat schriftlich Ihren Rücktritt vom Mandat im Stadtbezirksrat Ricklingen zum 01.09.2024 erklärt. Gemäß § 52 Absatz 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Ricklingen. Der Sitzverlust ist vom Bezirksrat festzustellen.
18.63.09 
Hannover / Sep 13, 2024