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Feststellung des Sitzverlustes der Bezirkratsfrau Tanja Oettinger-Bankowsky
Antrag,
gem. § 52 Absatz 2 in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Oettinger-Bankowsky die Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Tanja Oettinger-Bankowsky hat schriftlich Ihren Rücktritt vom Mandat im Stadtbezirksrat Ricklingen zum 01.09.2024 erklärt. Gemäß § 52 Absatz 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Ricklingen. Der Sitzverlust ist vom Bezirksrat festzustellen.
18.63.09
Hannover / Sep 13, 2024