Anfrage Nr. 15-1854/2014:
Prüfungen genehmigungspflichtiger Betriebe nach BImSchG durch das Gewerbeaufsichtsamt

Inhalt der Drucksache:

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Prüfungen genehmigungspflichtiger Betriebe nach BImSchG durch das Gewerbeaufsichtsamt

In Beantwortung einer Anfrage des Bezirksrates Misburg-Anderten antwortet das Gewerbeaufsichtsamt, dass in der Dienstanweisung festgelegt ist, dass Anlagen,
- die von der EU-Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erfasst werden oder in vollem Umfang der Störfallverordnung unterliegen mindestens einmal pro Jahr kontrolliert werden müssen.
- die die Grundpflichten der Störfallverordnung zu erfüllen haben oder die in einem öffentlichen Verfahren zu genehmigen wären einmal in 2 Jahren kontrolliert werden müssen.
- bisher nicht erfasste Anlagen einmal in 4 Jahren kontrolliert werden müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche der oben aufgeführten Anlagen in den Kategorien Mülltrennung, Baustoffverwertung, Verwendung sekundärer Brennstoffe, sowie verarbeitende Betriebe von Zement, Kohle, Erdöl, Erdaushub und Betrieben die solche Stoffe im Stadtbezirk Misburg/Anderten zwischenlagern, wurden in den letzten vier Jahren durch das Gewerbeaufsichtsamt mit welchem Ergebnis überprüft?

2. Erhielten die Betreiber bezüglich der Einhaltung von Luft-, Lärm- und Umweltschutz auch im Bereich Vorsorgemaßnahmen zur Lagerung besonderer Stoffe und Arbeitsschutz besondere Auflagen?