Drucksache Nr. 15-1852/2026:
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den
Hannoverscher Sport-Club von 1893 e.V.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
An den Ausschuss für Sport, Bäder und Eventmanagement (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-1852/2026
0
 

Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den
Hannoverscher Sport-Club von 1893 e.V.

Antrag,

zu beschließen, dem Hannoverschen Sport-Club von 1893 e.V. (HSC) auf Grundlage der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2021 für Sanierung der Enteisenungs- und Wasseraufbereitungsanlage auf dem Vereinsgelände Constantinstr. 86 eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von bis zu

17.000,00 €


zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von der Maßnahme profitieren alle Mitglieder des HSC gleichermaßen. Deshalb sind Gender-Aspekte bei der Entscheidung berücksichtigt. Der HSC hat mit der Bestandserhebung des LandesSportBundes Niedersachsen vom 01.01.2026 insgesamt 1516 Mitglieder, von denen 526 weiblich und 990 männlich sind. Mit 816 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren weist der Verein eine Jugendquote von 53,8 % auf.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Auswirkungen der Maßnahmen auf das Klima sind als neutral zu werten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42101
Sportförderung - Zuschüsse lfd. Zwecke an übrige Bereiche
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Transferaufwendungen €17,000.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€17,000.00
   
  

Begründung des Antrages

Die vom HSC auf dem Vereinsgelände Constantinstr. 86 betriebene Enteisenungs- und Wasseraufbereitungsanlage für die Beregnung der Sportflächen ist derzeit nicht funktionsfähig. Aufgrund der bestehenden Anlagenkonstellation kann die zur Aufrechterhaltung der Filterleistung erforderliche Rückspülung der Filteranlage nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden. Zudem ist die vorhandene Anlagensteuerung defekt, sodass die Anlage aktuell außer Betrieb ist. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Steuerungstechnik sowie die technische Anpassung der Anlage zur Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Filterrückspülung und eines dauerhaft sicheren Betriebs. Ohne die Umsetzung der Maßnahme drohen Störungen der Beregnungsanlage und daraus resultierende Beeinträchtigungen bei der Pflege und Nutzbarkeit der Sportflächen.

Die Kosten für die notwendigen Maßnahmen belaufen sich auf ca. 23.800,00 €, die wie folgt finanziert werden sollen:
1. Eigenleistung Verein inkl. Arbeitsstunden 6.800,00 €
2. Zuwendung LHH 17.000,00 €
_________________________________________________________
insgesamt 23.800,00 €
52 
Hannover / Sep 3, 2026