Drucksache Nr. 15-1850/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Beseitigung von Farbrückständen nach der Veranstaltung "Jamiel-Kiez"
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 29.08.2018
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1850/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Beseitigung von Farbrückständen nach der Veranstaltung "Jamiel-Kiez"
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 29.08.2018
TOP 7.1.1.

Am 16. Juni 2018 fand im Stadtteil Linden-Mitte in den Straßen Jacobsstraße, Minister-Stüve-Straße und Eleonorenstraße das Straßenfest „Jamiel-Kiez“ statt. In diesem Zusammenhang wurden im Kreuzungsbereich der Straßen Minister-Stüve-Straße/Jacobsstraße, weiterhin auf der Jakobsstraße kurz vor der Falkenstraße und auf der Eleonorenstraße in etwa in Höhe der Minister-Stüve-Straße im Fahrbahn- und teilweise auch im Gehwegbereich Schriftzüge und Symbole mit Farbe aufgebracht, die trotz zwischenzeitlich geschehener Unwetter mit Starkregen am 28. Juli bis zum heutigen Tag noch gut sichtbar und präsent sind. Ein Teil der Schriftzüge und Symbole wurde im Kreuzungsbereich Minister-Stüve-Straße/Jacobsstraße im unmittelbaren Bereich/teilweise überdeckend zu der dort auf der Fahrbahn befindlichen sogenannten Grenzmarkierung (§ 41 Abs. 1, Anlage 2, Zeichen 299 StVO) angebracht, also im öffentlichen Verkehrsraum. Dieses kann zu möglichen Fehlinterpretationen bei Verkehrsteilnehmern führen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Sachverhalt bekannt?
2. Hatte der Veranstalter eine Genehmigung für das Aufbringen von Farbe im Fahrbahn- und Gehwegbereich?
3. Was beabsichtigt die Verwaltung zu veranlassen, um für die Beseitigung der Farbrückstände Sorge zu tragen?

Antwort

zu 1.) Der geschilderte Sachverhalt war der Verwaltung bis zum Eingang der Anfrage nicht bekannt.

zu 2.) Die Verwaltung hat mit Datum vom 24.05.2018 eine Veranstaltungserlaubnis erteilt. Das Aufbringen von Farbe war nicht Gegenstand der Genehmigung.

zu 3.) Nach Bekanntwerden des Sachverhalts fordert die Verwaltung den Antragsteller mit Fristsetzung zur Beseitigung auf. Sollten die Farbrückstände nach Ablauf der Frist nicht entfernt sein, wird der Vorgang an die zuständige Fachverwaltung mit der Bitte um Ersatzvornahme abgegeben. Die Beseitigung würde in diesem Fall dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.