Drucksache Nr. 15-1846/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sicherheitskonzept Bürgerfest
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 17.09.2014
TOP 5.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-1846/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sicherheitskonzept Bürgerfest
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 17.09.2014
TOP 5.2.1.

Am 2. und 3. Oktober wird rund ums Neue Rathaus und den Maschsee ein Bürgerfest gefeiert. Herzstück sind die Präsentationen der 16 Länder, des Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates. Daneben wird ein buntes Unterhaltungs-, Sport-, Informations- und Kinderprogramm vorbereitet. Es ist damit zu rechnen, dass bei gutem Wetter sehr viele Menschen dieses Fest besuchen werden und der Andrang sehr groß sein könnte
Wir fragen die Verwaltung:
Gibt es ein Sicherheitheitskonzept, wodurch z.B. die Anzahl der Personen, die Zugang zum Bürgerfest erhalten, gesteuert wird ? Wenn ja, bitten wir um Erläuterung des Konzeptes, falls nein, bitten wir um Mitteilung wie ggf. bei einer „Überfüllung“ des Festes reagiert wird.

Antwort der Verwaltung:

Zwingend erforderlicher Teil der Genehmigung des Bürgerfestes am 2. und 3. Oktober ist ein umfassendes Sicherheitskonzept, das sich derzeit (Stand 11.09.2014) in der letzten Abstimmungsphase befindet. Alle Beteiligten (Veranstalter, Landeshauptstadt Hannover, Feuerwehr Hannover, Polizeidirektion Hannover, Sicherheitsdienst, etc.) müssen ihr schriftliches Einvernehmen zu diesem Sicherheitskonzept geben. So ist sichergestellt, dass alle dieses Konzept bewusst mit tragen und verantworten. In dem Sicherheitskonzept sind Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten wie auch der Organisationsaufbau des Bürgerfestes im Regelbetrieb definiert. Darüber hinaus sind dort unter anderem Szenarien, die eine Störung des Normalbetriebes des Bürgerfestes darstellen, dargelegt und deren sich anschließenden Abläufe geregelt. Dazu gehören zum Beispiel Unwetterlagen, technische Störungen sowie die mögliche Überfüllung des Veranstaltungsgeländes oder Teile davon.
Dort ist geregelt, dass bestimmte Veranstaltungsbereiche durch Gitter und dem Einsatz von Sicherheitspersonal für den weiteren Zustrom von BesucherInnen geschlossen werden können, darüber hinaus ist auch das Umleiten von Besucherströmen möglich. Gesteuert, veranlasst und überwacht werden solche Maßnahmen durch die Veranstaltungsleitung. Dort sind alle Institutionen vertreten, die das Sicherheitskonzept mitgezeichnet haben.