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Besetzung des Patenschaftskomitees für den Stadtbezirk Misburg-Anderten
Antrag,
zu beschließen, dass die Bezirksratsmitglieder im Patenschaftskomitee für den Stadtbezirk Misburg-Anderten nach Anwendung des Verfahrens Hare-Niemeyer nach § 51 NGO wie folgt benannt werden:
Fraktion/Partei | Mitglied | Persönliche/r Vertreterin/Vertreter |
SPD | Bezirksbürgermeister Fuljahn | Bezirksratsfrau Zanot |
SPD | Bezirksratsfrau Wilharm | Bezirksratsherr Lux |
CDU | Bezirksratsfrau Seitz | Bezirksratsherr Meiß |
CDU | Bezirksratsherr Pickert | Bezirksratsfrau Leiner |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Bezirksratsherr Palm | Stellv. Bezirksbürgermeisterin Niewisch-Lennartz |
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Vorschlagsrecht für diese Umbesetzungen liegt beim Stadtbezirksrat. Die Neubesetzungen sind Ausfluss der Kommunalwahl am 10.09.2006.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten hat in seiner Sitzung am 16.12.1981 beschlossen, zur Vorbereitung und Ausgestaltung der Partnerschaftspflege ein Patenschaftskomitee zu bilden. Nach der derzeitigen Geschäftsordnung des Patenschaftskomitees für den Stadtbezirk Misburg-Anderten besteht das Komitee aus 11 Mitgliedern, und zwar 5 Mitgliedern des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten, 5 Vertretern der "Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) E. V." und einem Vertreter des zuständigen Fachbereichs der Landeshauptstadt Hannover. Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine persönliche Vertreterin/einen persönlichen Vertreter.
Das Patenschaftskomitee muss nach Ablauf der Wahlperiode neu besetzt werden. Es wird nach dem Verfahren Hare-Niemeyer gebildet, sofern die Bezirksratsfrauen und Bezirksratsherren nicht einstimmig ein anderes Verfahren beschließen. Hinsichtlich der bisherigen Besetzung des Patenschaftskomitees wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Das Patenschaftskomitee ist unter anderem zuständig für die Pflege folgender bestehender Partnerschaften unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung des Stadtbezirksrates gemäß § 55 c Abs. 1 Nr. 6 NGO:
Bollnäs/Schweden seit 1961
Flekkefjord/Norwegen seit 1970
Kankaanpää/Finnland seit 1970
Morsø/Dänemark seit 1970
Oissel-sur-Seine/Frankreich seit 1969
Shepton Mallet/England seit 1961
Regelmäßig finden gegenseitige Besuche zwischen Vereinen und Verbänden sowie Schulen des Stadtbezirkes und den Partnerstädten in nicht unerheblichem Umfange statt.
10.15.4
Hannover / 11.09.2006