Drucksache Nr. 15-1844/2011 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Umbaumaßnahmen "Kindergarten Kapellenbrink"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 29.09.2011
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1844/2011 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Umbaumaßnahmen "Kindergarten Kapellenbrink"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 29.09.2011
TOP 8.1.1.

Der Kindergarten Kapellenbrink soll saniert und um eine zusätzliche Gruppe erweitert werden. Während der Sanierungsmaßnahmen werden die Kinder für mindestens ein Jahr in Containern untergebracht. Der Anfang der Sanierungsmaßnahmen verzögert sich immer wieder, weil die Verwaltung keinen Standort für die Container findet. Auch der Kindergarten braucht eine gewisse Vorlaufzeit um den Umzug in die Wege zu leiten.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Worin liegt die Schwierigkeit, einen geeigneten Standort zu finden?
2. Wird bei der Suche des Standortes berücksichtigt, dass Kinder aus der Grundschule Groß-Buchholz den Hort des Kindergartens besuchen und die Container fußläufig erreichbar sein müssen?
3. Sind auch die Grünflächen südlich der B3, zwischen Osterfelddamm und Roderbruchstraße sowie Flächen von Baugenossenschaften, wie z.B. "Spar und Bauverein" berücksichtigt worden.?

Die Verwaltung antwortet wie folgt:

Die Verwaltung prüft, ob die geplante Erweiterung der Kita Kapellenbrink um eine Kindergartengruppe bereits während der Sanierungsmaßnahme innerhalb der Auslagerung erfolgen kann. Somit wird für die Zeit der Sanierungsbaumaßnahme eine Unterbringung von bereits fünf Gruppen notwendig.


Zu 1) Zur Unterbringung einer fünf-gruppigen Kindertagesstätte in einer Anlage aus mobilen Raumzellen wird eine Auslagerungsfläche von mindestens 2.500-2.600 m² (inklusive notwendiger Außenanlagen) benötigt. Die Verwaltung untersucht aktuell welche städtischen und auch gegebenenfalls nichtstädtischen Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Dabei sind umfangreiche Prüfungen unter anderem hinsichtlich Lage, Erreichbarkeit, Infrastruktur, Anschlussmöglichkeiten von Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Belange durchzuführen und fachbereichsübergreifend abzustimmen. Bislang wurden um die 20 unterschiedliche Standorte diesbezüglich untersucht.

Zu 2.) Die Verwaltung achtet bei der Suche nach einem Auslagerungsstandort darauf, dass die Hortkinder den Weg zwischen der GS Großbuchholzer Kirchweg und der Auslagerungskita zu Fuß zurücklegen können.

Zu 3.) Bei der Standortsuche wird das nähere und weitere Umfeld der Kita Kapellenbrink geprüft. Hierbei werden ebenfalls die Flächen an der Bussestraße (Spar- und Baurverein), sowie die Grünflächen südlich der B3 berücksichtigt.