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Feststellung eines Sitzverlustes
Antrag,
gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Vey die Voraussetzungen nach § 52 Absatz1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Christian Vey hat mit Schreiben vom 12.07.2021 die Niederlegung seines Mandats zum 31.07.2021 erklärt. Damit endet gemäß § 52 Abs. 1, Ziffer 1 NKomVG die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken. Der Sitzverlust ist vom Bezirksrat festzustellen.
18.62.12
Hannover / 27.08.2021