Anfrage Nr. 15-1843/2004:
Sperrung der Alten Herrenhäuser Straße bei Veranstaltungen im Großen Garten

Inhalt der Drucksache:

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Sperrung der Alten Herrenhäuser Straße bei Veranstaltungen im Großen Garten

Anfrage

Bei Veranstaltungen im Großen Garten wird der Teil der Alten Herrenhäuser Str., der direkt zum Gastronomieeingang des Großen Gartens führt, bereits um die Mittagszeit durch ein offensichtlich privates Absperrunternehmen abgesperrt. Dies führt dazu, dass einerseits Anwohner der Pagenhäuser als auch Besucher der Gastronomie (z.B. eine Hochzeitsgesellschaft am Freitagmittag) teilweise gar nicht oder nur nach langen Diskussionen durchgelassen werden. Auf der anderen Seite der Alten Herrenhäuser Str. parken hingegen Besucher der Veranstaltungen alles zu, während der abgesperrte Abschnitt jede Menge Parkmöglichkeiten bieten würde.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist es erforderlich, dass z.B. bei der Durchführung des Kleinen Festes bereits ab Mittags der oben beschriebene Straßenteil abgesperrt wird?

2. Aus welchem Grund wird der zum Großen Garten gelegene Teil eigentlich abgesperrt (z.B. Verhinderung von Schleichverkehr)?

3. Gibt es klare Regelungen, wie sich der private Absperrdienst gegenüber Besuchern der Gastronomie und Anwohnern zu verhalten hat?