Anfrage Nr. 15-1839/2015:
CarSharing-Stellplätze bei Neubauvorhaben im Bezirk Mitte

Inhalt der Drucksache:

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CarSharing-Stellplätze bei Neubauvorhaben im Bezirk Mitte

Im Stadtteil Mitte liegt die Quote von Privat-PKW je Haushalt bei 0,4 – was bedeutet, dass 60% der Haushalte über keinen eigenen PKW verfügen. Beispielsweise durch das Bauprojekt am Klagesmarkt wird der strapazierte Wohnungsmarkt entlastet und dringend benötigter Wohnraum geschaffen, die für die zuziehenden MitbürgerInnen erwarteten Privat-PKW werden in einer Tiefgarage untergebracht. Die maßgebliche Bauordnung (Niedersächsische Bauordnung, NBauO) entspricht hier offensichtlich nicht den modernen Ansprüchen von StadtbewohnerInnen, die deutlich weniger PKW besitzen als die Quote von 1 – 1,5 (NBauO) es für Neubauvorhaben eigentlich vorsieht. Trotzdem wird weiter über dem Bedarf neuer Parkraum verlangt, was natürlich auch eine andere als die gewünscht Umwelt- und Stadtverträgliche Mobilität fördert und diejenigen, welche in Neubauten wohnen möchten, obwohl sie über keine eigenen PKW verfügen, finanziell benachteiligt.
Immer mehr StadtbewohnerInnen können sich eine Nutzung von Carsharing vorstellen, Studien zufolge kann ein einziges Carsharing-Fahrzeug bis zu 8 private PKW ersetzen, wovon die Stadtgesellschaft insgesamt profitieren würde.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie viele CarSharing-Stellplätze sind am Klagesmarkt (öff. oder priv. Raum) geplant?
2. Wurden und werden die ortsansässigen Carsharing-Anbieter im Verfahren zur Schaffung neuer Wohnungen und damit verbundener Tiefgaragen standardmäßig angehört ob ihrerseits Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen besteht?
3. Können nach NBauO verlangte/errichtete Stellplätze (§47) ohne weiteres an Carsharing-Anbieter vermietet werden?