Antrag Nr. 15-1839/2013:
Nachhaltiges Kleingartenkonzept aus ökologisch-sozialer Verpflichtung

Inhalt der Drucksache:

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Nachhaltiges Kleingartenkonzept aus ökologisch-sozialer Verpflichtung

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, umgehend in einem moderierten, offenen Bürgerbeteiligungsprozess mit den Kleingärtnervereinen, dem Bezirksverband der Kleingärtner, den Naturschutzverbänden und den Bürgerinnen und Bürger ein nachhaltiges Kleingartenkonzept aufzustellen. Dauerkleingärten müssen auch in unserem Stadtbezirk aus ökologisch –sozialer Funktion und als obligatorischer Bestandteil der Infrastruktur einer Kommune verpflichtend im Bestand gesichert werden. Die Möglichkeit der Einrichtung von Landschaftschutzgebieten oder geschützte Landschaftsbestandteile sind zu prüfen.

Begründung

Im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich auch die Stadt Hannover verpflichtet die Flächeninanspruchnahme bis zum Jahr 2020 zu reduzieren. In der Bundesrepublik werden täglich rund 94 Hektar Boden für Siedlungen und Verkehrstrassen überbaut – ein großer Verlust für Natur und Landwirtschaft. Der Flächenverbrauch soll bis zum Jahr 2020 bundesweit auf 30 Hektar pro Tag begrenzt werden. Hannovers Verwaltung hat sich verpflichtet aktiv Fläche zu sparen, indem die Innenentwicklung gestärkt und bisher unberührte Flächen geschont werden, ein vorsorgender Bodenschutz ökologisch bedeutsame Freiräume erhält und vernetzt, sowie schadstoffbelastete Flächen wieder nutzbar gemacht werden. Boden leistet u. a. als Kohlendioxidspeicher einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Schutzwürdigkeit der Böden in Hannover wurde wissenschaftlich bewertet und in einer digitalen Karte für die Bauleitplanung veröffentlicht. (siehe Broschüre der LHH: „Hannover auf dem Weg zu Nachhaltigkeit" und „Umweltbericht 20112” – Heft 50) Die Schutzwürdigkeit eines Bodens wird durch die von ihm erfüllte Funktionen beschrieben.

Folgende Bodenfunktionen bilden die Bewertungsgrundlage für die Böden in Hannover: Lebensraum für Pflanzen, Wasserhaushalt und Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Die in unserem Stadtbezirk im Rahmen der Wohnbauflächeninitiative ausgewählten Kleingartenflächen werden in ihrer Gesamt-Schutzwürdigkeit als überwiegend sehr hoch bewertet. Sie dienen insbesondere auch der Grundwasserneubildung und dem Klimaschutz. Auch im Rahmen des von der Verwaltung erarbeiteten Programms zum Klimawandel hat die Stadtplanung den verpflichtenden Auftrag im Rahmen der Interessenabwägung Kaltluft bildende Grünflächen zu erhalten und zu ergänzen. Sogenannte Frisch- und Kaltluftschneisen werden als notwendig erachtet. Darüber hinaus dienen die Kleingärten als Bestandteil des öffentlichen Grüns als unersetzliches Rückzugsgebiet für Flora- und Fauna Arten (rote Liste) und zur Sicherung der Artenvielfalt.

Kleingärten haben neben dem ökologischen Aspekt eine wichtige soziale und gesundheitsfördernde Funktion. Mit dieser Form von Freizeitbeschäftigung werden einerseits wesentliche unentgeltliche Leistungen der Grünpflege und Einnahmen für die Stadt erbracht, andererseits kostengünstige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Erholung für einkommensschwache sowie ältere Menschen, aber auch für junge Familien und Migranten in unserer Stadt geboten. Kleingärten sind als grüne Lernorte ein wesentlicher Beitrag zu Natur nahem Gärtnern und zur Umweltbildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Kleingärten sind unverzichtbarer Bestandteil des Öffentlichen Grüns - sie sind als besondere Form des Stadtgrüns in Wohnortnähe eine gute Ergänzung für Parks und Grünanlagen und ein Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität für weitere tausende Bürgerinnen und Bürger in unserem Stadtbezirk.

Durch den Masterplan der MHH könnte beim geplanten Neubau der Psychiatrie die Aufgabe von Kleingartenflächen im Rahmen des gültigen B-Plans notwendig werden. Darüber hinaus sieht das von der Verwaltung vorgestellte Wohnkonzept 2025 die Umwandlung von Dauerkleingärten im Bereich des KGV Kleefeld und der Kleingartenkolonie Niedersachsen in Wohnbauflächen vor. Die für das Kleingartenwesen nutzbaren Flächen und Grünflächen im Bereich zwischen dem Stadtfelddamm bis zur Kleestraße würden sich erheblich verringern. Den derzeitigen Nutzerinnen der entsprechenden Gartenflächen ist Klarheit über deren jeweilige Zukunft zu vermitteln.