Drucksache Nr. 15-1838/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Hundeproblematik am neuen Ihmeufer
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 14.09.2015
TOP 8.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-1838/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Hundeproblematik am neuen Ihmeufer
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 14.09.2015
TOP 8.2.2.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Anwohnende der Calenberger Neustadt haben sich in der letzten Zeit an die Bezirksratsfraktion gewandt, da sie im Bereich des neu gestalteten Ihmeufers starke Verschmutzungen durch Hundehaufen und Belästigungen durch freilaufende Hunde wahrnehmen.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie dürfen Hunde in dem Bereich des umgestalteten Ihmeufers geführt werden?
2. Ist der Stadt die Problemlage bekannt, dass dort zahlreiche HundehalterInnen die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht beseitigen und wie begegnet die Stadt dem?
3. Gibt es in dem Gebiet Hundekottütenspender?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1:
Im Bereich des umgestalteten Ihmeufers gilt ein ganzjähriger Leinenzwang für Hunde. Dieser ergibt sich aus § 4 Absatz 2 Verordnung über das Halten von Hunden in der Landeshauptstadt Hannover. (HundeVO)

Zu Frage :
Aus diesem Bereich ist der Verwaltung keine besondere Problemlage bekannt.
Der dort zuständige Parkranger bestreift und kontrolliert den genannten Bereich im
Rahmen seiner Tätigkeit.

Zu Frage 3:
Es befindet sich ein Hundekottütenspender am Aufgang zur Ida-Ahrenhold-Brücke/
Glockseestraße, angrenzend an die Grünfläche des Ihmeufers.