Drucksache Nr. 15-1837/2008:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Andreas Köhn

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
 
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15-1837/2008
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Andreas Köhn

Antrag,

gemäß § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 2 NGO für den Verlust des Sitzes von Bezirksratsherrn Andreas Köhn im Stadtbezirksrat Linden-Limmer vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

- entfällt -

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Andreas Köhn hat mitgeteilt, dass er zum 14.08.2008 aus Hannover verzogen ist. Damit sind die Voraussetzungen für den Sitzverlust gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 2 NGO gegeben.

Der Stadtbezirksrat hat nach den Bestimmungen des § 37 Abs. 2 NGO das Vorliegen der Voraussetzungen für den Sitzverlust festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.10 
Hannover / 20.08.2008