Antrag Nr. 15-1831/2020:
Forstlicher Rahmenplan für die Eilenriede

Inhalt der Drucksache:

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Forstlicher Rahmenplan für die Eilenriede

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, einen forstlichen Rahmenplan für die südliche Eilenriede bzw. die gesamte Eilenriede vorzulegen.

Begründung


Nach § 6 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sollen forstliche Rahmenpläne aufgestellt werden.

Im § 6 NWaldLG heißt es: „Zur Ordnung und Verbesserung der Forststrukturen sowie zur Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes sollen forstliche Rahmenpläne aufgestellt werden. In den forstlichen Rahmenplänen sind die zur Erreichung der Ziele nach Satz 1 erforderlichen Maßnahmen im Plangebiet darzustellen.“