Drucksache Nr. 15-1831/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlinge auf dem Weißekreuzplatz
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 14.09.2015
TOP 8.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-1831/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlinge auf dem Weißekreuzplatz
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 14.09.2015
TOP 8.1.2.

Anfrage der CDU-Fraktion:

Die Dauerdemonstration der sudanesichen Flüchtlinge auf dem Weißekreuzplatz darf trotz Spannungen und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Gruppe über Sinn und Zweck des Protestes gegen die deutschen Asylgesetze fortgesetzt werden.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Welchen Asylstatus haben diese Flüchtlinge?

2.) Wie lange halten sie sich bereits in der Bundesrepublik Deutschland auf?
3.) Über welche beruflichen Qualifikationen und Sprachkenntnisse verfügen sie?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1:
Der Asylstatus ist unterschiedlich: das reicht von der Antragstellung über eine bereits erfolgte Anhörung bis zur Ablehnung des Antrags auf Asyl (zum Teil Klageverfahren) oder Anerkennung als Asylberechtigter bzw. Feststellung eines Abschiebungsverbotes.

Zu Frage 2:
Auch die Aufenthaltsdauer ist unterschiedlich: einige halten sich bereits seit einigen Jahren hier auf, andere sind erst vor Kurzem eingereist.

Zu Frage 3:
Über welche beruflichen Qualifikationen die sudanesischen Flüchtlinge verfügen, ist nur teilweise bekannt. Die Ausländerbehörde erfährt von der Qualifikation nur im Zusammenhang mit Fragen nach der Anerkennung von Berufs- und Schulabschlüssen. Unter den Flüchtlingen sind zum Beispiel Ärzte, aber auch Handwerker. Die sudanesischen Flüchtlinge sprechen in der Regel arabisch, können sich zum Teil aber auch auf Englisch und Deutsch verständigen.