Drucksache Nr. 15-1831/2012 S1:
Wülfelerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.09.2012 TOP 11.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1831/2012 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Wülfelerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
12.09.2012 TOP 11.1.1.

Beschluss

Der Stadtbezirksrat beschloss:
Die Verwaltung möge prüfen,ob die Tempo 30 Zone in der Wülfelerstraße ab Kreuzung „Hinter dem Dorfe / Katzenwinkel“ bis zum Ende der Tempo 30 Zone an der Kurve Richtung Kronsberg ausgeweitet werden kann.

Entscheidung

Die Wülfeler Straße und die Wülferoder Straße sind Hauptverkehrsstraßen. Auf Hauptverkehrsstraßen gilt grundsätzlich die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km / h. Im Bereich der Doppelkurve im Übergang von der Wülfeler Straße / Wülferoder Straße ist die Geschwindigkeit aufgrund des Straßenverlaufes und des zurückliegenden Unfallgeschehens auf 30 km / h reduziert worden. Diese Geschwindigkeitsreduzierung erfolgte im Zusammenhang mit der Gefahrstelle „Doppelkurve“ kombiniert mit Zeichen 105 (Doppelkurve) StVO. Derartige Geschwindigkeitsreduzierungen erfolgen nur im unmittelbaren Bereich der Gefahrenstelle und nicht darüber hinaus ausgeweitet. Vor und hinter der Doppelkurve kann die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km / h gefahren werden. Daher kann dem Antrag nicht gefolgt werden in der Wülfeler Straße, zwischen Hinter dem Dorfe und Wülferoder Straße, die Geschwindigkeit auf 30 km / h zu beschränken.