Anfrage Nr. 15-1828/2020:
Temporäre Haltverbote

Inhalt der Drucksache:

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Temporäre Haltverbote

Es ist möglich bei der Verwaltung ein temporäres Haltverbot von einen Tag bis zu einem halben Jahr zu beantragen. Während es sich bei einem Umzug meist nur um ein sehr kurzes Zeitfenster handelt, kann es bei großen Bau- oder Sanierungsmaßnahmen wesentlich länger dauern. Leider fällt auf, dass es bei einigen Maßnahmen zu langfristigen Haltverboten kommt, die dem Augenschein nach zwischenzeitlich flächenmäßig vergrößert worden sind. Ebenso galt das Haltverbot auch bei mehrwöchigen Baupausen, was zum Ärger von Anwohnern führt, die Parkplätze benötigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wer legt die Länge eines Haltverbots fest, was sind die Kriterien, kann die Länge selbstständig vergrößert werden und wird die Länge kontrolliert?
2. Können bei langfristigen Haltverboten in Zeiten, in denen die Haltverbote nicht benötigt werden (z. B. Baupausen von mehreren Wochen), die Haltverbote selbstständig abgebaut werden und bei Bedarf wieder aufgestellt werden? Wenn nein, warum nicht?