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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Hülya Altunok
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Hülya Altunok die Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Mitte vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden nicht berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Hülya Altunok hat mit Schreiben vom 19.05.2019 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Mitte zum 31.05.2019 niederlegt. Gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.01
Hannover / 26.06.2019