Drucksache Nr. 15-1824/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage:
Beschlussdrucksache Straßenausbaubeiträge – Aufwandsspaltung DS Nr. 1380/2017
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
16.08.2017 - TOP 5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-1824/2017 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage:
Beschlussdrucksache Straßenausbaubeiträge – Aufwandsspaltung DS Nr. 1380/2017
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
16.08.2017 - TOP 5.1.1.

Die Verwaltung hat dem Bezirksrat im Juni 2017 eine Beschlussdrucksache Straßenausbau-beiträge – Aufwandsspaltung Drucksache Nr. 1380/2017 vorgelegt: 9 Jahre nachdem an sieben Straßen in Bemerode die Freileitungen durch Erdkabel ersetzt wurden, will sie diese Maßnahme im Verfahren der Aufwandsspaltung bei den Anliegern abrechnen. Die Verjährungsfrist für Handwerker-Rechnungen beträgt drei Jahre, die Verjährungsfrist für die Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen beträgt lt. verschiedener Gerichtsurteile vier Jahre. Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Wie der Begründung des Antrags zu entnehmen ist, wurde die Maßnahme bereits im Jahr 2008 durchgeführt. Wie kommt es, dass diese Maßnahme erst neun Jahre später abgerechnet werden soll bzw. wodurch ist diese Verzögerung zustande gekommen?
2. Wie sind die betroffenen Anlieger_innen / Eigentümer_innen der sieben Straßen in Bemerode vor der Maßnahme im Jahr 2008 oder 2007 über die Pläne und die ihnen voraussichtlich entstehenden Kosten informiert und beteiligt worden und wo hätten am Kauf einer Immobilie in diesen Straßen Interessierte in den Jahren 2009 bis 2016 Informationen über diese ausstehende Rechnung bekommen können?
3. Anfang des Jahres 2017 hat die Presse darüber berichtet, dass die Kosten für die Erhebung und Eintreibung der Straßenausbaubeiträge im Verhältnis zu den Einnahmen von der LHH geprüft werden sollen. Ist das noch der aktuelle Stand und wann ist dann mit einem Ergebnis zu rechnen?

Die vierjährige Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die sachliche Beitragspflicht entstanden ist. Die Beitragspflicht entsteht grundsätzlich mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung, im Falle einer Aufwandsspaltung jedoch erst mit dem Ratsbeschluss über die Aufwandsspaltung.
Mithin hat die Verjährung für die Abrechnung der Beleuchtungsmaßnahmen in den Straßen bisher nicht begonnen. Gemäß Beschluss des OVG Lüneburg 9 LA 316/14 vom 02.09.2015 ist eine Abrechnung von reinen Beleuchtungsmaßnahmen durch Aufwandsspaltung erst Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten (verhandelter Fall:13 Jahre nach dem Ausbau) im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Dies vorweggeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Aus Gründen der vorhandenen personellen Kapazitäten und des hohen Arbeitsaufkommens können diese Maßnahmen leider erst jetzt abgerechnet werden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In allen sieben Straßen wurde lediglich die alte Beleuchtungseinrichtung mit Freileitungsnetz durch eine erdverkabelte Beleuchtungseinrichtung ersetzt. Die Baumaßnahme erfolgte durch enercity aufgrund des Rahmenvertrages mit der Landeshauptstadt Hannover.
Wegen der Geringfügigkeit der Baumaßnahme wurden die Anlieger seinerzeit vor der Durchführung durch enercity nicht informiert. Nach Beschlussfassung zur Aufwandsspaltung erfolgt eine schriftliche Anliegerinformation mit Angabe des voraussichtlichen Beitrages und dem Hinweis, dass der Beitrag erst in ca. 2 – 3 Monaten per Bescheid erhoben wird.

Für Kaufinteressenten als auch für Verkäufer eines Grundstücks besteht jederzeit die Möglichkeit, im Sachgebiet Straßenkosten (66.03) nachzufragen, in wieweit evtl. noch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge für ein Grundstück erhoben werden. Die Kontaktdaten sind über die Telefonzentrale als auch im Internet zu finden.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Vollkostenerhebung zur Straßenausbaubeitragssatzung wird zurzeit erarbeitet. Voraussichtlich im Oktober 2017 wird die Prüfung und Zusammenstellung abgeschlossen sein.