Anfrage Nr. 15-1824/2017:
Beschlussdrucksache Straßenausbaubeiträge – Aufwandsspaltung DS Nr. 1380/2017

Inhalt der Drucksache:

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Beschlussdrucksache Straßenausbaubeiträge – Aufwandsspaltung DS Nr. 1380/2017

Die Verwaltung hat dem Bezirksrat im Juni 2017 eine Beschlussdrucksache Straßenausbau-beiträge – Aufwandsspaltung Drucksache Nr. 1380/2017 vorgelegt: 9 Jahre nachdem an sieben Straßen in Bemerode die Freileitungen durch Erdkabel ersetzt wurden, will sie diese Maßnahme im Verfahren der Aufwandsspaltung bei den Anliegern abrechnen. Die Verjährungsfrist für Handwerker-Rechnungen beträgt drei Jahre, die Verjährungsfrist für die Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen beträgt lt. verschiedener Gerichtsurteile vier Jahre.


Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Wie der Begründung des Antrags zu entnehmen ist, wurde die Maßnahme bereits im Jahr 2008 durchgeführt. Wie kommt es, dass diese Maßnahme erst neun Jahre später abgerechnet werden soll bzw. wodurch ist diese Verzögerung zustande gekommen?

2. Wie sind die betroffenen Anlieger_innen / Eigentümer_innen der sieben Straßen in Bemerode vor der Maßnahme im Jahr 2008 oder 2007 über die Pläne und die ihnen voraussichtlich entstehenden Kosten informiert und beteiligt worden und wo hätten am Kauf einer Immobilie in diesen Straßen Interessierte in den Jahren 2009 bis 2016 Informationen über diese ausstehende Rechnung bekommen können?

3. Anfang des Jahres 2017 hat die Presse darüber berichtet, dass die Kosten für die Erhebung und Eintreibung der Straßenausbaubeiträge im Verhältnis zu den Einnahmen von der LHH geprüft werden sollen. Ist das noch der aktuelle Stand und wann ist dann mit einem Ergebnis zu rechnen?