Antrag Nr. 15-1821/2019:
Änderungsantrag zur DS Nr. 15-1707/2019 Ausschreibungen nur mit Mindestlohn mind. 12,- € zumindest in Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur DS Nr. 15-1707/2019 Ausschreibungen nur mit Mindestlohn mind. 12,- € zumindest in Mitte

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover möge prüfen, ob der beabsichtigte Beschluss rechtskonform ist.
Gibt es ansonsten Sozialklauseln, die einzelnen Gebieten (wie dem Bereich des Bez.-rates Mitte) bei Ausschreibungen, die (auch) Dienstleistungen zum Gegenstand
haben, Abweichungen erlauben?
Diese Abweichungen sollten vom Vergaberecht auf Landes-lBundes-/Europaebene gedeckt sein. Ansonsten ist der ursprüngliche Beschluß rechtswidrig / nicht durchführbar.

Begründung

Der Ursprungsantrag muß sich an den rechtlichen Rahmenumgebungen orientieren. Der Mindestlohn ist bundesgesetzlich festgelegt. lnwieweit derartige Regelungen überhaupt auf einen Stadtbezirk im Sinne der allgemeinen Gleichbehandlung beschränkt werden können, ist fraglich.

Hier kann also bestenfalls geprüft werden, wie eine entsprechende Regelung umgesetzt werden kann.

Um einen solchen Antrag nicht jährlich neu stellen zu müssen, bietet sich die Einfügung
einer Klausel an, die die notwendige Steigerung beinhaltet. [1]