Drucksache Nr. 15-1815/2017:
Ausbau des Radweges Vinnhorster Weg zwischen Am Herrenhäuser Bahnhof und Am Fuhrenkampe

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-1815/2017
1
 

Ausbau des Radweges Vinnhorster Weg zwischen Am Herrenhäuser Bahnhof und Am Fuhrenkampe

Antrag,

1. Dem Umbau des Radweges „Vinnhorster Weg“ zwischen Am Herrenhäuser Bahnhof und Am Fuhrenkampe, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 262.000 € zuzustimmen.
2. Dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101902

Bezeichnung Gemeindestraßen gem. Beitragssatzung



Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2017 z.L. 2018.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und der behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101902
Gemeindestraßen gem. Beitragssatzung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 262.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -262.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 105.136,49 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 6.550,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 6.550,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -13.100,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 202.191,63 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -97.055,14 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -110.155,14 €

Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung nicht anzuwenden, da nur die Pflasterungen neu verlegt werden.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Außerplanmäßige Abschreibung und Auflösung von Sonderposten
Außerplanmäßige Abschreibung des Restbuchwertes der bestehenden Straße.
Außerplanmäßige Auflösung des bestehenden Sonderpostens.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage
Ausgangspunkt der Baumaßnahme sind die Drucksachen 15-1896/2014 und 15-1727/2016, in denen der Stadtbezirksrat Herrenhausen – Stöcken die Verwaltung bittet, einen Zweirichtungsradweg am Vinnhorster Weg auf der mit Wohnbebauung versehenen westlichen Seite einzurichten. Dieses ist möglich sofern eine Verbreiterung des vorhandenen Radweges erfolgt. Die auf der Ostseite des Vinnhorster Weges vorhandene Nebenanlage ist mit einer Breite von 1 m zu schmal. Erweiterungsmöglichkeiten gibt es nicht.
2. Beschreibung des Vorhabens
Gegenstand der Drucksache ist die Baumaßnahme zur Verbreiterung des westlichen Radweges am Vinnhorster Weg. Dieser verläuft in Nord-Süd-Richtung im Stadtteil Burg und verbindet die Schulenburger Landstraße mit der Haltenhoffstraße.

Als Nebenroute im hannoverschen Radverkehrsnetz ist der Vinnhorster Weg eine bedeutende Stadtteilverbindung für den Alltag und in der Freizeit.

Der auszubauende Bereich der Nebenanlage erstreckt sich auf einer Länge von 1,1 km. Die Nebenanlage der Westseite wird einen Zweirichtungsradweg mit 2 m Breite, eingefasst von jeweils 0,20 m Klinkerstreifen, erhalten. Damit sind die Breitenvoraussetzungen der StVO zur Einrichtung eines Zweirichtungsradweges erfüllt. Neben dem Radweg bleibt ein 2 m breiter Gehweg.

Das Parken bleibt unverändert auf der Westseite in Längsaufstellung. Im Bereich der Hausnummern 81 bis 87 wird die Senkrechtaufstellung aufgehoben und in Längsaufstellung umgewandelt, um die notwendigen Flächen für den Radweg zu generieren. Auf diesem kurzem Abschnitt können dadurch gegenüber dem Bestand von 25 Stellplätzen noch 11 Stellplätze angeboten werden.






















Weitere Bestandteile der Baumaßnahme sind der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle Altenauer Weg in Fahrtrichtung Süden sowie bauliche Anpassungen an allen Einmündungen sowie an der Lichtsignalanlage am Altenauer Weg zur Herstellung der Barrierefreiheit (Bordansichten und Blindenleitflächen).

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. Kosten
Die Kosten für die Baumaßnahme betragen 262.000 €.
Bei der Baumaßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung nicht anzuwenden.
4. UVP
Durch den Ausbau der Nebenanlagen am Vinnhorster Weg wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich insbesondere für den Fußgänger- und Radverkehr.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
5. Bauzeit
Es ist geplant, die Baumaßnahme im Frühjahr 2018 umzusetzen.
66.22 
Hannover / 20.06.2017