Drucksache Nr. 15-1812/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bewohner*innenparkzonen der Südstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.09.2023
TOP 5.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-1812/2023 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bewohner*innenparkzonen der Südstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.09.2023
TOP 5.2.3.

Anfang Juni sind die Bewohner*innenparkzonen in Teilen der Südstadt in Betrieb gegangen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Parkberechtigungen wurden bisher an Einwohner ausgegeben? Bitte aufschlüsseln nach GA, GB und GC
  2. Zu welchen Zeiten wird von welchem Personal die Einhaltung der Parkzonen überwacht?
  3. Welche Kosten sind für die Einrichtung der Parkzonen angefallen? Wenn diese noch nicht vorliegen, wann liegen diese vor?

Antwort

  1. Die Bürgerämter haben bisher insgesamt 1.908 Bewohnerparkausweise für die Gebiete GA, GB und GC erteilt. Auf das Gebiet GA entfielen dabei 256, auf das Gebiet GB entfielen 222 und auf das Gebiet GC bisher 1.430 Fälle. Von den 1.908 Anträgen wurden über 1.400 online abgewickelt.

  2. Die Überwachung der Bewohnerzone Südstadt erfolgt im Rahmen der regulären Dienstzeiten des Verkehrsaußendienstes. Hierbei wird ein Zeitfenster von Montag bis Samstag von 08:00 – 21:00 Uhr abgedeckt. Außerdem ist der städtische Ordnungsdienst in den Abendstunden bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs unterstützend tätig und nimmt wie der VAD Ordnungswidrigkeiten auf bzw. leitet ggf. Abschleppmaßnahmen ein. Bei Großveranstaltungen und Sonderlagen werden zusätzliche Personalressourcen vom Verkehrsaußendienst und dem städtischen Ordnungsdienst schwerpunktmäßig eingeplant.
  3. Die Beschaffung der 53 Parkscheinautomaten, die Montage und Inbetriebnahme hat etwa 390.000 € gekostet - für die Beschilderung wurden weitere rund 60.000 € benötigt. Die Kosten belaufen sich also auf rund 450.000 €. Hierin ist der personelle Aufwand der Verwaltung nicht berücksichtigt. Nur für das Aufstellen der Verkehrszeichen waren dies etwa 600 – 700 Arbeitsstunden und rund 250 Betriebsstunden für ein Fahrzeug.