Drucksache Nr. 15-1812/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage zur Leinewelle
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 14.09.2015
TOP 8.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-1812/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage zur Leinewelle
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 14.09.2015
TOP 8.3.1.

Anfrage von Bezirksratsherrn Dr.Junghänel

Viele Hannoveraner sind darüber irritiert, dass der Name des früheren Niedersachsenstadions je nach der Bedürfnissen eines Vereins verkauft wird.

In dem in der beschlossenen Drucksache 1610/2015 vorgesehenen Modell der Zusammenarbeit zwischen der LHH und dem Investor hat letzterer einen großen
Gestaltungsspielraum beim Betrieb der,,Leinewelle".

Auf meine Frage an den Oberbürgermeister schreibt mir das Bauamt am 23.7.2015:

Bei dem Projekt handelt es sich um eine rein private Maßnahme. Ob sich die Initiative der ,,Leinewelle" bereits Gedanken über Namensrechte der Bezeichnung,, Leinewelle" gemacht hat, ist der Verwaltung nicht bekannt. Eine Notwendigkeit, dieses vertraglich zu regeln, wird seitens der Bauverwaltung derzeit nicht gesehen.

Dieses Projekt wird mit Sicherheit auch den Bezirksrat Mitte beschäftigen und es erscheint wichtig, rechtzeitig diese Fragen in die politische Diskussion zu bringen.
Deshalb frage ich die Verwaltung:

1. Ist es nach den derzeitigen Planungen möglich, dass das mit Unterstützung der LHH erstellte Bauwerk den Namen je nach wirtschaftlichen Bedürfnissen des Betreibers ändert, z.B. Gundlach-Welle heißen kann.
2. Ist es nach den derzeitigen Planungen möglich, dass der das Bauwerk betreibende Verein seinen Namen entsprechend ändert?
3. Ist es nach den derzeitigen Planungen möglich, dass auf dem dem Verein überlassenen Areal Werbung angebracht wird?

Antwortder Verwaltung:

Das Projekt Leinewelle steht noch ganz am Anfang. Mit dem Beschluss des Antrages 1610/2015 vom 15.07.2015 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, einen Gestattungsvertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung der Anlage zu entwerfen. In diesem Gestattungsvertrag können Regelungen zu den in Frage 1 und 3 aufgeworfenen Fragen aufgenommen werden. Die Frage des Vereinsnamens ist ausschließlich Sache des Vereins Leinewelle e.V.