Anfrage Nr. 15-1810/2023:
Umbau Fahrradstraßen

Inhalt der Drucksache:

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Umbau Fahrradstraßen

Mit der Drucksache 1415/2023 informiert die Verwaltung den Bezirksrat über die geplanten Anpassungen in den Fahrradstraßen im Stadtbezirk. Die Verwaltung sieht diese Umbaumaßnahmen laut Auskunft aus der Sitzung vom 21.06.2023 als Geschäft der laufenden Verwaltung und sieht daher weder ein Anhörungs- noch ein Entscheidungsrecht beim Bezirksrat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. Warum besteht kein Entscheidungsrecht nach §93NKomVG in Bezug auf, das Ändern des Vorfahrtsrechtes in den Fahrradstraßen, das Aufstellen der Modalfilter, das Entfallen von Stellplätzen?
  2. Warum besteht kein Anhörungsrecht nach §94NKomVG in Bezug auf, das Ändern des Vorfahrtsrechtes in den Fahrradstraßen, das Aufstellen der Modalfilter, das Entfallen von Stellplätzen?
  3. Auf welcher Grundlage kommt die Verwaltung zum Schluss, dass ein zwei Jahre altes Gerichtsurteil für eine bestimmte Fahrradstraße, auch für alle anderen Fahrradstraßen, anzuwenden ist? Woraus ergibt sich die aktuelle Dringlichkeit, dies ohne ausreichende Einbindung des Bezirksrates zu machen?