Antrag Nr. 15-1810/2007:
Halteverbot Göttinger Chaussee südl. Schnabelstraße
Änderungsantrag zu Drs. 15-1325/2007

Inhalt der Drucksache:

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Halteverbot Göttinger Chaussee südl. Schnabelstraße
Änderungsantrag zu Drs. 15-1325/2007

Antrag,

Der o.g. Antrag wird dahingehend konkretisiert, dass kein zusätzliches Halteverbot entlang der Göttinger Chaussee ausgeschildert werden soll, sondern das bestehende Halteverbot gemäß StVO besser durchgesetzt wird: ‚Sowohl stadteinwärts vor dem Fußgängerüberweg als auch dahinter im Bereich der Bushaltestelle Menzelstraße soll durch Fahrbahnmarkierungen das bestehende Halteverbot deutlich gekennzeichnet werden.

Begründung

Durch Fahrbahnmarkierungen können die im Hauptantrag geschilderten Probleme entschärft werden ohne die Anzahl der rechtmäßigen Stellplätze am Fahrbahnrand zu reduzieren. Für die Geschäftsleute vor Ort ist die Beibehaltung von Parkmöglichkeiten von hoher wirtschaftlicher Bedeutung.