Drucksache Nr. 15-1807/2015:
Umgestaltung Kleiner Hillen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-1807/2015
1
 

Umgestaltung Kleiner Hillen

Antrag,


dem Umbau der Straße „Kleiner Hillen“ zwischen Brabeckstraße und Wasserkampstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 330.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101905

Bezeichnung Gemeindestraßen Stadtplatzprogramm

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2016 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101905
Gemeindestraßen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 150.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 330.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -180.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 3.750,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 38.144,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 8.250,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 4.500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -9.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 73.356,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -35.212,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -44.212,00 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Anlage gehört zu den Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 28.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Außerplanmäßige Abschreibung und Auflösung von Sonderposten
Außerplanmäßige Abschreibung des Restbuchwertes der bestehenden Straße.
Außerplanmäßige Auflösung des bestehenden Sonderpostens.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Bereits im Oktober 2012 wird seitens der politischen Gremien eine Umgestaltung der Straße Kleiner Hillen im Bereich zwischen Brabeckstraße und Wasserkampstraße gefordert.
Mit dem geplanten Neubau des Gemeindehauses und der Neugestaltung der Vorfläche soll die vorgelagerte Straßenfläche als Veranstaltungsraum und Verbindungsglied der beiderseits der Straße gelegenen Kircheneinrichtungen neu definiert und aufgewertet werden.

Im Jahr 2013 wurde das Projekt als Nachrückerprojekt in das Stadtplatzprogramm aufgenommen.

Bürgerbeteiligung

Während der Planungs- und Abstimmungsphase haben mit der Jakobi Kirchengemeinde intensive Abstimmungs- und Informationsgespräche stattgefunden, da auf dem angrenzenden Grundstück der Jakobigemeinde der Neubau des Gemeindehauses sowie die Neugestaltung der Vorfläche des Gemeindehauses geplant war.
2. Beschreibung des Vorhabens

Im Rahmen der Umgestaltung der Verkehrsflächen Kleiner Hillen, zwischen Brabeckstraße und Wasserkampstraße, erhalten die Fahrbahn sowie die Nebenanlagen einen einheitlichen Pflasterbelag. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 4m, wobei durch die Anordnung von Entwässerungs- bzw. Scheinrinne eine eindeutige Linienführung der Verkehrsflächen sowie eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt werden.
Der östliche Einmündungsradius im Bereich Kleiner Hillen/Wasserkampstraße wird verkleinert.

Für Fußgänger, insbesondere für Kinder und mobilitätseingeschränkte Menschen, ergibt
sich somit eine Verbesserung der Querungssituation, wobei durch flache Bordeinfassungen die Barrierefreiheit des Planungsbereiches gewährleistet ist.

Am nördlichen Fahrbahnrand werden zwischen Wasserkampstraße und Kirchengrundstück ca. 6 Stellplätze sowie 3 neue Baumscheiben angeordnet. Die Baumscheiben werden mit Natursteinborden eingefasst. Die beiden äußeren Baumscheiben erhalten jeweils einen Natursteinblock, der als Sitzelement dienen soll.

Am südlichen Fahrbahnrand wird der vorhandene Baumbestand des angrenzenden Grundstückes des Gemeindehauses der Jakobi Kirchengemeinde in die Planung integriert und mit einem Natursteingranitbord eingefasst. Die Bordansicht der Baumscheiben beträgt im Bereich der Nebenanlage 10 bis 12cm.

Es werden am 8 neue Leuchten (LPH 4m) angeordnet.
3. UVP

Durch die Umgestaltung des Bereiches wird die verkehrliche Qualität gesteigert. Die
geplanten Baumpflanzungen und die damit verbundenen Entsiegelungsmaßnahmen
führen zu einer zusätzlichen Begrünung und damit zu einer ökologischen Aufwertung.
4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist vorgesehen, im Mai 2016 mit den Straßenbauarbeiten zu beginnen.
66.21 
Hannover / 06.08.2015