Anfrage Nr. 15-1804/2023:
Wegfall von Parkplätzen in der Anwohnerparkzone Südstadt, hier:in der Maschstraße und in der Langensalzastraße

Inhalt der Drucksache:

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Wegfall von Parkplätzen in der Anwohnerparkzone Südstadt, hier:in der Maschstraße und in der Langensalzastraße

In der Maschstraße sind mehrere Straßenparkplätze von der Verwaltung eingezogen worden in dem sie Fahrradbügel auf die Fläche der entsprechenden Parkplätze gesetzt hat.

Gleiches gilt für die einen Parkplatz auf der Südseite der Langensalzastraße am Übergang zur Maschstraße. Letzteres ist eine „Übererfüllung“ des Antrags 15-0637/2022 der CDU-Bezirksratsfraktion in dem nur die Intallation von Fahrradbügeln, wenn möglich auch für Lastenfahrräder, auf dem Gehweg beschlossen wurde und nicht auf der Fahrbahn durch Einzug von Parkplätzen. In der Entscheidung der Verwaltung zu dem Antrag des Bezirksrats ist auch nur von der beantragten Einrichtung von Fahrradbügeln auf dem Gehweg.

In beiden Straßen wurden die Maßnahmen zur Umwandlung der Parkplätze dem Bezirksrat nicht zur Entscheidung vorgelegt. Nach § 11 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Hannover steht dem jeweiligen Bezirksrat jedoch ein Entscheidungsrecht zu bei

„§ 11 Aufgaben der Stadtbezirksräte

(1) Soweit nicht der Rat nach § 58 Absatz 1 und 2 NKomVG ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die nach § 85 Absatz 1 Nrn. 3 bis 6 NKomVG dem oder der Oberbürgermeister*in obliegen, entscheidet der örtlich zuständige Stadtbezirksrat unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt in folgenden Angelegenheiten:

6. bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung von Straßen, die nicht wesentlich über die Stadtbezirksgrenzen hinausführen, keine wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung haben und nicht im Rahmen einer mehrere Straßen erfassenden Gesamtmaßnahme mit überbezirklicher Auswirkung vorgenommen werden,“

Der Entzug der Parkplätze dient hier offensichtlich der Verkehrsberuhigung und ist keine laufende Maßnahme der Verwaltung.

Keine der Ausnahmen in § 11 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Hannover ist hier jedoch einschlägig. Die Maßnahmen wurden im Übrigen auch nicht in der Informationsdrucksache 1415/2023 zur Überprüfung der Fahrradstraßen genannt.

Die Straßen befinden sich in der kürzlich eingerichteten Anwohnerparkzone in der Südstadt. Diese sollte angeblich der Minderung des Parkdrucks dienen. Nach Einführung der Anwohnerparkzone hat die Stadt verkündet, dass sie die Anwohnerparkgebühren von derzeit € 30,70 demnächst vervielfachen möchte, um das Haushaltsdefizit zu schließen. Wenn die Gebühren steigen und gleichzeitig durch den Abbau von Parkplätzen die Chancen auf einen – nunmehr gebührenpflichtigen - Parkplatz sinken dürfte das viele betroffene Bürger nicht erfreuen.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Warum wurden die Maßnahmen dem Bezirksrat nicht nach § 11 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Hannover zur Entscheidung vorgelegt?
  2. Auf welcher Rechtsgrundlage, mit welcher Absicht wurden die Parkplätze eingezogen?
  3. Wie viele öffentliche Parkplätze sind durch solche oder andere Maßnahmen der Stadtverwaltung seit November 2021 auf dem Gebiet der Anwohnerparkzone in der Südstadt weggefallen und wie viele sollen noch wegfallen?

Jan Alexander Scholz

Fraktionsvorsitzender