Anfrage Nr. 15-1804/2007:
Nutzungsbedingungen im Großen Saal des BZ Mühlenberg

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Nutzungsbedingungen im Großen Saal des BZ Mühlenberg

Der Große Saal im Bildungszentrum Mühlenberg ist seit Anfang 2007 der Schulverwaltung unterstellt. Eine Anmietung durch Vereine sollte nach Auskunft der Verwaltung weiterhin möglich sein. Der SPD-Fraktion liegen jedoch Informationen vor, dass diesem Saal aus bauordnungspolitischen Erwägungen der Status als Veranstaltungsstätte aberkannt werden soll.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist diese Information richtig?
2. Welche Auswirkungen hat die Aberkennung des Veranstaltungsstättenstatus für die Anmietung des Saales durch Externe?
3. Welche Maßnahmen sind seitens der Verwaltung vorgesehen, den Veranstaltungsstättenstatus des Großen Saales wiederherzustellen?