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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zukunft des ehemaligen DGB-Gebäudes in der Dreyerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 26.09.2011
TOP 9.1.2.
Anfrage der CDU-Fraktion:
In den vergangenen Jahren stand das DGB-Verwaltungsgebäude in der Dreyerstraße immer wieder auf der Tagesordnung des Bezirksrats Mitte. Seit Jahren hat sich aber nichts getan und das Gebäude ist immer mehr heruntergekommen.
Aus diesem Grunde fragen wir die Verwaltung:
1.) Ist das Grundstück mit dem Gebäude inzwischen verkauft worden und wenn ja, an wen?
2.) Wie sieht die geplante Bebauung auf dem Grundstück aus bzw. welche Art von Wohnungen oder Gewerbe ist angedacht und die damit verbundene Nachweispflicht von Parkplätzen?
3.) Welche Auswirkungen haben die unter Frage 2 angedachten möglichen Nutzungen für das Gerberviertel?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1)
Das Grundstück wurde im Mai 2007 veräußert. Informationen zum Erwerber sind nicht öffentlich.
Zu Frage 2)
Die geplante Bebauung entspricht dem Bauvorhaben, das der DS 1425/2010 zur 8. Änderung des Bebauungsplanes 184 – erneuter Aufstellungsbeschluss – als Anlage beigefügt war. Hinsichtlich der Kubatur orientiert sich der Neubau an dem früheren Bestandsgebäude. Die Baumassen werden neu auf dem Grundstück verteilt, so dass durch den Anbau an das Bestandsgebäude Dreyerstraße 2a eine geschlossene Bebauung zur Dreyerstraße entsteht.
Geplant ist eine Wohnbebauung mit Loftwohnungen für eine Zielgruppe, die Wohnen und Arbeiten an einem Ort in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt nachfragt. Das Standortpotenzial für diese Art der Wohnnutzung wird durch die Nähe zur Leibniz-Universität unterstrichen. Insgesamt sind 37 Wohneinheiten geplant, eine gesonderte gewerbliche Nutzung ist nicht angedacht. Zur planungsrechtlichen Absicherung dieses Vorhabens soll im Rahmen der 8. Änderung ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage (35 Stellplätze) und ebenerdig (4 Stellplätze) nachgewiesen.
Eine Baugenehmigung konnte vor Rechtskraft des Planes erteilt werden.
Zu Frage 3)
Mit dem Abriss des seit Jahren leer stehenden ehemaligen Bürogebäudes kann ein städtebaulicher Missstand beseitigt werden. Die beantragte Wohnnutzung entspricht der hohen Standortqualität als innenstadtnaher Wohnbereich. Ziel der Stadt ist es, das innenstadtnahe Wohnen zu fördern und das Gerberviertel als Wohnstandort aufzuwerten. In diesem Sinne wird das Neubauvorhaben als positiver städtebaulicher Impuls für das nähere Umfeld bewertet.