Drucksache Nr. 15-1798/2014:
Umbesetzungen im Patenschaftskomitee

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
 
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15-1798/2014
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Umbesetzungen im Patenschaftskomitee

Antrag,

im Patenschaftskomitee des Stadtbezirkes Misburg-Anderten folgende Umbesetzungen/Besetzungen zu beschliessen:
  1. persönliche Vertreterin des Mitgliedes des Patenschaftskomitees Herrn Franz Eberstein:
  2. Bisher :
    Frau Linda Wilharm, AWO Anderten

    Neu:
    Herr Torsten Küster, Stedebrink 4 30559 Hannover Sportfreunde Anderten
2. Mitglied des Patenschaftskomitees aus der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
Bisher:
Frau Yvonne Struiksma, als stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes und Schriftführerin

Neu:
Herr Gert Selig, als stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes und Schriftführer

3. persönliche Vertreter/in des Mitgliedes des Patenschaftskomitees aus der Verwaltung
der Landeshauptstadt Hannover:
Bisher:

Neu:
N.N.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es können sowohl weibliche als auch männliche Vertreter benannt werden.
Das Vorschlagsrecht für diese Nachbesetzungen liegt bei der Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK e.V.) und bei der Verwaltung

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten hat in seiner Sitzung am 16.12.1981 beschlossen, zur Vorbereitung und Ausgestaltung der Pflege der Städtepartnerschaften ein Patenschaftskomitee zu bilden. Nach der derzeitigen Geschäftsordnung des Patenschaftskomitees für den Stadtbezirk Misburg-Anderten besteht das Komitee aus 11 Mitgliedern, und zwar 5 Mitgliedern des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten, 5 Vertretern der "Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e. V." und einem Vertreter des zuständigen Fachbereichs der Landeshauptstadt Hannover. Jedes Mitglied hat grundsätzlich eine persönliche Vertreterin/einen persönlichen Vertreter.

Das Patenschaftskomitee ist unter anderem zuständig für die Pflege folgender bestehender Partnerschaften unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG):

Bollnäs/Schweden seit 1961
Flekkefjord/Norwegen seit 1970
Kankaanpää/Finnland seit 1970
Morsø/Dänemark seit 1970
Oissel-sur-Seine/Frankreich seit 1969
Shepton Mallet/England seit 1961

Regelmäßig finden gegenseitige Besuche zwischen Vereinen und Verbänden sowie Schulen des Stadtbezirkes und den Partnerstädten in nicht unerheblichem Umfange statt. Ebenso wird jährlich wechselnd eine Internationale Woche durchgeführt, an der Delegationen aller Partnerstädte teilnehmen.

Frau Wilharm als bisherige persönliche Vertreterin ist aus dem Patenschaftskomitee ausgeschieden, daher ist die Nachbesetzung zu regeln.
Frau Struiksma hat einen anderen Aufgabenbereich innerhalb der Stadtverwaltung übernommen, daher ist die Nachbesetzung zu regeln.
Die Position des persönlichen Vertreter/in der Verwaltung ist bisher nicht besetzt, daher ist die Besetzung zu regeln. Dazu finden gegenwärtig noch verwaltungsinterne Gespräche statt.
18.62.05 
Hannover / 24.07.2014