Drucksache Nr. 15-1797/2015 S1:
Netzkonzept Radverkehr –Waldstraße-
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 09.09.2015
TOP 9.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1797/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Netzkonzept Radverkehr –Waldstraße-
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 09.09.2015
TOP 9.2.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen, den Radweg in der Waldstraße von der Croppstraße bis zur Straße Am Flöth in Misburg durch das Richtzeichen 315 (Parken halb auf Gehwegen) zur Parkfläche umzuwidmen.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Waldstraße – zwischen Seckbruchstraße und Alte Peiner Heerstraße - liegt in einer Tempo-30-Zone. In einer solchen Zone ist das Parken am rechten Fahrbahnrand die Regel. Am Fahrbahnrand parkende Kraftfahrzeuge dienen als verkehrsberuhigendes Element. Insbesondere die Reduzierung der Durchfahrtbreite und das teilweise erforderliche versetzte Parken sind wichtige, flankierende Maßnahmen in Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen. Nur durch solche flankierenden Maßnahmen wird erreicht, dass die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung in der Praxis auch eingehalten wird. Eine leichte Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs als Element der Verkehrsberuhigung ist daher gewollt.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung kein Parken halbhoch auf der Nebenanlage/Radweg in der Waldstraße anordnen.