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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Netzkonzept Radverkehr –Waldstraße-
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 09.09.2015
TOP 9.2.1.
Beschluss
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten den entsprechenden Fachbereich anzuweisen, den Radweg in der Waldstraße von der Croppstraße bis zur Straße Am Flöth in Misburg durch das Richtzeichen 315 (Parken halb auf Gehwegen) zur Parkfläche umzuwidmen.
Entscheidung
Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Die Waldstraße – zwischen Seckbruchstraße und Alte Peiner Heerstraße - liegt in einer Tempo-30-Zone. In einer solchen Zone ist das Parken am rechten Fahrbahnrand die Regel. Am Fahrbahnrand parkende Kraftfahrzeuge dienen als verkehrsberuhigendes Element. Insbesondere die Reduzierung der Durchfahrtbreite und das teilweise erforderliche versetzte Parken sind wichtige, flankierende Maßnahmen in Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen. Nur durch solche flankierenden Maßnahmen wird erreicht, dass die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung in der Praxis auch eingehalten wird. Eine leichte Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs als Element der Verkehrsberuhigung ist daher gewollt.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung kein Parken halbhoch auf der Nebenanlage/Radweg in der Waldstraße anordnen.