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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 37 Abs. 2 NGO festzustellen, daß die Voraussetzungen für den Verlust
des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult bei Bezirksratsfrau Gisela Kiehl vorliegen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Kiehl hat der Bezirksbürgermeisterin gegenüber schriftlich erklärt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult in der Septembersitzung des Bezirksrates niederlegt.
Gem. § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO endet damit für Frau Kiehl die Mitgliedschaft als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 37 Abs. 2 NGO festzustellen.
Bezirksratsfrau Kiehl ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
10.15.4
Hannover / 01.09.2004