Antrag Nr. 15-1788/2022:
zu Beschlussdrucksache 15-1636/2022 “Neubau einer Lichtsignalanlage für den Geh- und Radverkehr zur Querung der Mainzer Straße” hier: Radverkehrsführung

Inhalt der Drucksache:

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zu Beschlussdrucksache 15-1636/2022 “Neubau einer Lichtsignalanlage für den Geh- und Radverkehr zur Querung der Mainzer Straße” hier: Radverkehrsführung

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Anforderung des Radverkehrs über die Bismarckstraße sowie über die Mainzer straße in beiden Fahrtrichtung erfolgt über eine im Boden verbaute Induktionsschleife.

Die geplanten Taster und die Thermalkamera entfallen.

Das Rechtsabbiegen aus der Bismarckstraße, kommend von der Stresemannallee, in die Mainzer Straße wird mittels eines Grünenpfeils für Radverkehr ermöglicht.

Für den Radverkehr auf der Mainzer Straße, kommend vom Altenbeckener Damm, wird an der Einmündung Mainzer Straße/Bismarckstraße eine eigene Linksabieger Aufstellfläche geschaffen. Die Anforderung erfolgt auch hier über eine Induktionsschleife.

Begründung

Die Kreuzung Mainzer Straße/Bismarckstraße muss für den Radverkehr in alle Richtungen sicher und bequeme überquerbar sein. Dabei darf der Umbau der Kreuzung nicht zu einer Verschlechterung für den Radverkehr führen, da dies sich negativ auf die Attraktivität des Radverkehrs auswirkt. Aktuell kann der Radverkehr in alle Richtungen bei freier Fahrbahnd ohne anhalten die Kreuzung queren.
Daher ist es dem Radverkehr nicht zuzumuten dies zukünftig nur noch mit einem anhalten und betätigen eines Tasters tun zu können.