Drucksache Nr. 15-1782/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Geruchsbelästigungen in der Nordstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 01.07.2019
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-1782/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Geruchsbelästigungen in der Nordstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 01.07.2019
TOP 7.1.1.

Anfrage: gemäß §§ 10 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 01.07.2019


Bereits seit Januar 2017 stellen Bewohner in der Gustav-Adolf-Str. sowie in der Marschner Str. erhebliche Geruchsbelästigungen durch ein sich dort in der Nähe befindendes Restaurant fest. Die dort installierte Abluftanlage - die fast täglich von 11:00Uhr - 24:00Uhr betrieben wird - bläst den Rauch nicht in die Höhe, wo er vom Wind verteilt werden könnte, sondern dieser wird in hohem und konzentrierten Maße auf die Straße bzw. an und in die umstehenden Gebäude gedrückt.
Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es Möglichkeiten den Holz-Kohle-Grill-Betrieb (Befeuerung) nur auf bestimmte Zeitfenster über die Betriebserlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes
zu beschränken?



2. Gab es dazu bereits einen Austausch mit der Feuerwehr (Einsätze) und mit der Polizei, vor dem türkischen Konsulat, die bereits öfters Bilder und Geruchsproben gemacht haben sollen?

3. Wer kann veranlassen, dass den Bewohnern geholfen wird und sich die Rauchentwicklung nach oben verliert und nicht einfach nur ausgestoßen und dann absinkt und die genannten Störungen verursacht?

Text der Antwort:

Das Team Immissionsschutz der Region Hannover hat Nachbarschaftsbeschwerden über Geruchsbelästigungen – verursacht durch die Gaststätte Kebapci Musa in der Gustav-Adolf-Straße 6 -bearbeitet. Es konnte erfolgreich auf den Einbau einer Abluftfilteranlage hingewirkt werden.

Rechtsgrundlage für das Handeln der Region Hannover ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Gaststätte ist so zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert bzw. auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Ein Eingreifen setzt eine erhebliche Geruchsbelästigung als schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des BImSchG voraus. Beurteilungsmaßstäbe zur Bewertung von Geruchsimmissionen sind in der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) festgelegt. Danach sollen in Bereichen, in denen Personen wohnen in nicht mehr als 10 % der Jahreszeit Gerüche auftreten.

Eine Abschätzung der auf die Nachbarschaft durch den Holzkohlegrill des Kebapci Musa einwirkenden Immissionen kann mit Hilfe der Windrichtungshäufigkeit ermittelt werden. Das Team Immissionsschutz hat sich daher seinerzeit von der Staatlichen Gewerbeaufsicht die entsprechenden Daten des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) für den Bereich Hannover für den Zeitraum 1.1.2017 bis 10.03.2018 übermitteln lassen.

Die Windrichtungsdaten sind für diesen Zeitraum stündlich gemessen worden. Nach Auswertung dieser Daten bleibt festzuhalten, dass für das Jahr 2017 die vorgenannte Grenze von 10% mit für das Kebapci Musa ermittelten 6, 78 % deutlich unterschritten wird.

Bezieht man den Zeitraum bis zum 10.03.2018 ein, ergibt sich ein Wert von 6,55%. Auch mehrfache, wiederholte Beobachtungen im Außendienst ließen eine erhebliche Geruchsbelästigung nicht erkennen.

Eine im April 2019 durchgeführte Kontrolle durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ergab zudem im Ergebnis keine nennenswerte Verschmutzung.
Entsprechend seiner Einschätzung ist von einer funktionierenden Filteranlage auszugehen.

Unstreitig kann vor Ort eine Geruchsbelästigung durch o. g. Betrieb auftreten. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen liegt aber erhebliche Geruchsbelästigung im Sinne des BImSchG nicht vor, so dass das Team Immissionsschutz der Region Hannover nach derzeitigem Stand keine weiteren behördlichen Maßnahmen veranlassen kann.