Anfrage Nr. 15-1779/2020:
Durchsetzung des bestehenden LKW-Durchfahrtsverbots durch die LHH

Inhalt der Drucksache:

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Durchsetzung des bestehenden LKW-Durchfahrtsverbots durch die LHH

Seit einigen Jahren besteht ein Verbot für Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet von Hannover für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 12 Tonnen. Dieses Durchfahrtsverbot ist vor den entsprechenden Autobahnabfahrten (z.B. auf der A2 vor der Abfahrt Bothfeld) deutlich ausgeschildert. Das letzte „Nadelöhr“, durch das der LKW-Schwerlastverkehr über den Kugelfangtrift ohne entsprechende Verbotsausschilderung in unseren Stadtbezirk einfließen konnte, wurde auf Antrag der SPD-Fraktion (DS 15-0085/2015) bereits 2015 durch Aufstellen der entsprechenden Verbotsschilder geschlossen. Somit ist im Ergebnis ausschließlich LKW-Zielverkehr für das Gesamtgewicht größer 12 Tonnen zulässig.

Sobald auf den angrenzenden BAB 2 bzw. 7 jedoch durch Baustellen oder Unfallereignisse sich größere Staus bilden, verlagert sich der Schwerlastverkehr als Durchgangsverkehr in hohem Maße weiterhin direkt auf die Straßen unseres Stadtbezirks. Wie entsprechende Aufnahmen vom 13.07.2020 exemplarisch zeigen, stehen die LKWs dann zeitweilig Stoßstange an Stoßstange, um die offiziellen großräumigen Umleitungen zu umgehen. Dies stellt für die Bevölkerung eine hohe Belastung dar (Abgase, Lärm, Risiken für Fußgänger und Radfahrer u.s.w.). Selbst Gefahrguttransporte, u.a. mit Flüssigaluminium, werden bei solchen Verkehrslagen durch das Stadtgebiet vorgenommen und stellen für die Anwohner ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die bestehende Verkehrsinfrastruktur wird mittel- und langfristig durch Missachtung des Verbots in Mitleidenschaft gezogen.
Gespräche mit der Polizeistation Lahe ergaben, dass entsprechende Gespräche der Stadtverwaltung mit der Polizei zu dieser Problematik nicht bekannt sind bzw. nicht geführt wurden.

Daher fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Welche Anstrengungen hat die LH Hannover in den letzten 3 Jahren unternommen, um das LKW-Durchfahrtsverbot ab 12 Tonnen auch faktisch durchzusetzen?
2. Welche Planungen gibt es, um künftig die Situation zu entschärfen?
3. Welche Traglast sind baulich für die Brücken über den Mittellandkanal, hierbei insbesondere die Brücken Noltemeyer, Eulenkamp und General-Wever-Straße vorgesehen und wie lassen sich Schäden durch den Schwerlastverkehr dauerhaft vermeiden (Beispiel Brücke Weidetorkreisel)?