Drucksache Nr. 15-1776/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Engelbosteler Damm als Fahrradstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 01.07.2019
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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15-1776/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Engelbosteler Damm als Fahrradstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 01.07.2019
TOP 7.2.1.

Mit Antrag vom 05.11.2018 hat der Bezirksrat mehrheitlich die Umwidmung des Engelbosteler Damms zu einer Fahrradstraße beschlossen.
Die Verwaltung lehnt die Umwidmung in eine Fahrradstraße mit der Begründung ab, dass der Radverkehrsanteil nur bei ca. 30 % liegt.

Vor dem Hintergrund der Antwort der Verwaltung ist darauf hinzuweisen - wie im Antrag auch dargestellt, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße insgesamt dazu beiträgt, die Verkehrssicherheit auf dem Engelbosteler Damm für Fußgänger*innen ebenso wie für Fahrradfahrer*innen zu erhöhen und gleichzeitig Menschen den Umstieg auf das Fahrrad erleichtert. Verwaltungsseitig sollte bei der Prüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße auch berücksichtigt werden, dass mit dem Antrag auch gesamtstädtische Ziele zur verbesserten Nutzung von Fahrrädern im Verkehr umgesetzt werden.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch muss der Radverkehrsanteil beim Engelbosteler Damm sein, damit er als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann ?
Bitte die bereits ausgewiesenen Fahrradstraßen benennen, die unter der 30% Marke liegen.

2. Trägt eine Fahrradstraße zur Erhöhung des Radverkehrsanteils bei ?

3. Wie wurde die Verkehrszählung auf dem E-Damm durchgeführt?
Wurden auch die Räder mitgezählt, die auf dem Bürgersteig gefahren sind, weil sie sich nicht trauen auf der Fahrbahn zu fahren.
Messmethode und bitte Wochentage mit Datum und Uhrzeit aufführen.


Stefan Winter
Fraktion Bündnis 0/Die Grünen

Antwort zu Frage 1:

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) liefert die Aussage, dass „Fahrradstraßen dann in Betracht kommen, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.“ Gefordert sind demnach Anteile von mindestens 50 % oder knapp darunter. Mit einem Anteil unter 30% ist die straßenverkehrsrechtliche Voraussetzung zur Ausweisung als Fahrradstraße nicht gegeben.
Es gibt in Hannover keine Fahrstraßen mit einem Radverkehrsanteil unter 30%.

Antwort zu Frage 2:
Die Erhöhung des Radverkehrsanteils basiert auf sehr vielen Faktoren, Fahrradstraßen können ihren Teil dazu beitragen.

Antwort zu Frage 3:
Am Donnerstag, den 21.03.2019, wurde in der Zeit von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr der Verkehr an den Knotenpunkten
„Schlosswender Straße / Am Klagesmarkt / Arndtstraße / An der Christuskirche“
„An der Lutherkirche / Engelbosteler Damm / Kopernikusstraße“
„Heisenstraße / Engelbosteler Damm / Am Kläperberg“
in Zeitintervallen von 15 Minuten mit Hilfe von Videotechnik erfasst.

Um den Radverkehrsanteil zu bestimmen, wurden bei den einzelnen Strömen jeweils alle Radfahrenden erfasst, unabhängig davon, ob diese auf der Fahrbahn oder auf dem Rad- bzw. Gehweg fahren, da für eine Fahrradstraße der tatsächliche Bedarf zu ermitteln ist.