Anfrage Nr. 15-1771/2017:
Ausbauplanung der städtischen Spielplätze gem. UN-Behindertenrechtskonvention

Inhalt der Drucksache:

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Ausbauplanung der städtischen Spielplätze gem. UN-Behindertenrechtskonvention

Laut Auskunft des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün achtet die Verwaltung der
Landeshauptstadt Hannover bei der Planung und Sanierung von Spielplätzen darauf,
dass alle neu gestalteten Flächen barrierefrei erreichbar sind. Die Auswahl der
Spielinhalte erfolgt dabei unter der Prämisse, möglichst abwechslungsreiches Spielen
sowohl für mobilitätseingeschränkte Kinder als auch für Kinder mit breit gefächerten
motorischen und sensorischen Fähigkeiten zu schaffen. Ziel ist, dass alle Kinder
gemeinsam miteinander spielen können. Als gelungen gilt eine Planung, wenn
Spielgeräte für alle Zielgruppen geeignet sind und man gar nicht merkt, dass
Spielplätze inklusiv sind.

Dies ist als eine Weiterentwicklung des Themenbereiches "Barrierefreies Umfeld" zu
sehen, wie er im 3. Inklusionsbericht der Landeshauptstadt Hannover vom Februar
2015 auf Seite 34 dargestellt wurde (u.a. ausgegeben als Anlage zur Ratsdrucksache
0643/2015 "Auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt").

Aus Auskünften und Darstellungen geht nicht hervor, wann Bestands-Spielplätze den
Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wie viele öffentlich zugängliche Spielplätze gibt es im Stadtbezirk Ricklingen, wer
hält sie vor und wo liegen sie?
2. Welche dieser Spielplätze sind bereits im Sinne der Inklusivität gemäß Artikel 30,
Abs. 5 in Verbindung mit Artikel 7 der UN-Behindertenrechtskonvention ausgebaut?
3. Hat die Landeshauptstadt Hannover einen Zeitplan bzw. ein Konzept zur
Umsetzung von Artikel 30, Abs. 5 der UN-Behindertenrechtskonvention? Wenn ja,
wie sieht der Zeitplan bzw. das Konzept im Hinblick auf den Stadtbezirk Ricklingen
aus? Wenn nein, wann ist mit einem Zeitplan bzw. einem Konzept zu rechnen?