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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Merkel
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Birgit Merkel die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Merkel hat mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld zum 31.08.2014 niederlegt.
Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld festzustellen.
18.62.04
Hannover / 22.08.2014