Drucksache Nr. 15-1763/2014:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Merkel

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
 
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15-1763/2014
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Merkel

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Birgit Merkel die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Merkel hat mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld zum 31.08.2014 niederlegt.
Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld festzustellen.
18.62.04 
Hannover / 22.08.2014