Drucksache Nr. 15-1759/2025 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Gruppe Linke.PDF
Einsatz von externen Beratern und Mitarbeitern
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 11.09.2025
TOP 6.7.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1759/2025 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Gruppe Linke.PDF
Einsatz von externen Beratern und Mitarbeitern
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 11.09.2025
TOP 6.7.

In der öffentlichen Verwaltung wird nicht selten auf viele externe Berater und Mitarbeiter zugegriffen. Häufig werden diese nicht nur für das Abfangen von kurzfristigen Auslastungsspitzen und Ausfallvertretungen eingesetzt, sondern die selben Berater werden über mehrere Jahre beschäftigt.

Daher frage ich die Verwaltung
1. Wie viele externe Berater und Mitarbeiter werden in der Verwaltung eingesetzt und wie viele sind davon, auch in wechselnden Positionen, länger als zwei, fünf bzw. zehn Jahre in der Verwaltung beschäftigt?
2. Wie viele Arbeitsstunden werden von externen Beratern und Mitarbeitern im Jahr insgesamt und im Durchschnitt und Median pro Berater für die Verwaltung gearbeitet und abgerechnet?
3. Auf welchen Betrag belaufen sich die Kosten insgesamt für den Einsatz der externen Berater im Jahr und im Durchschnitt und Median pro Berater?

Antwort der Verwaltung

Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) verfolgt bei der Beauftragung externer Berater*innen einen projektbezogenen und bedarfsorientierten Ansatz. Eine pauschale Einbindung zur Abdeckung von Auslastungsspitzen oder als Vertretung bei personellen Engpässen ist nicht vorgesehen. Die Fachbereiche der Stadtverwaltung können externe Berater*innen eigenverantwortlich und aus eigenen Budgetmitteln beauftragen. Eine zentrale Steuerung oder ein einheitliches Vergabemodell existiert nicht. Die Entscheidungen orientieren sich an den jeweiligen fachlichen Anforderungen und Projektzielen. Eine zentrale Evaluation ist bisher nicht erfolgt, so dass keine belastbaren Daten weitergegeben werden können. Die LHH steht für eine verantwortungsvolle Vergabepraxis, die sich an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Transparenz orientiert. Eine systematische Erfassung und Auswertung der Beratungsleistungen wird perspektivisch geprüft.