Antrag Nr. 15-1759/2012:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1436/2012; Neubau des ZOB

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1436/2012; Neubau des ZOB

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Drucksache wird unter Punkt 3 wie folgt geändert:

3. dem Baubeginn unter Maßgabe, dass zuvor ein leistungsfähiger Betreiber für die
Anlage vertraglich gebunden werden konnte bzw. gefunden wurde, der Tariftreue
hinsichtlich aller beschäftigten Arbeitnehmerlnnen vertraglich und tatsächlich gewährleistet und die Tariftreue mit Einräumung eines Sonderkündigungrechts zugunsten der Landeshauptstadt sowie eines hohen Vertragsstrafeversprechens für den Fall jeder Zuwiderhandlung garantiert, sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.

Begründung

Bedauerlicherweise können sich bei öffentlichen Vergaben bundesweit seit Jahren zunehmend Unternehmen durchsetzen, die sich unter Verstoß gegen tarif -und arbeitsrechtliche Regelungen zu Lasten ihrer Arbeitnehmerlnnen kostentechnisch
einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern verschaffen und im
Rahmen der Vergabepraxis die Mehrzahl der rechtschaffenden Mitbewerber über den Preis unterbieten.
Zur Absicherung des Prinzips ,,keinen Vorsprung durch Rechtsbruch" ist es von daher erforderlich, dem Lohndumping wirksam entgegenzutreten und sicherzustellen, dass die Vergabe nicht zu Lasten der zukünftigen Arbeitnehmerlnnen erfolgt.

Daher kann mit einer entsprechenden Tariftreueklausel gewährleistet werden,dass unseriöse Unternehmen keine Chance im Rahmen der Vergabe bekommen.