Antrag Nr. 15-1754/2024:
Angepasste Straßensanierungen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-1754/2024 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Angepasste Straßensanierungen

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert,
1. die in DS 15-0621/2024 F1 genannten Straßen im Stadtbezirk Mitte nicht im Rahmen des Sonderprogramms Grunderneuerung im Bestand (GiB) zu erneuern (mit Ausnahme der Rumannstraße).

Stattdessen soll,
- in der Mars-La-Tour-Straße die Fahrbahn lediglich im Bereich der Kursana-Villa (zwischen Zeppelinstraße und der begrünten Verkehrsinsel) und die westliche Gehwegseite erneuert werden.
- die Kommandanturstraße (Calenberger Straße bis Adolfstraße) und Brandstraße (Kommandanturstraße bis Gabelung Wagenerstraße) vollständig überplant werden. Dabei sind die aktuellen Regelbreiten für Gehwege beidseitig einzuhalten.
- Am Kanonenwall (Clemensstraße – Feuerwehrstraße) ebenfalls überplant werden, um dabei mögliche Begrünungen (Baumpflanzungen) und Entsiegelungen besonders im Zusammenhang mit der Umnutzung des Geländes der ehemaligen Feuerwache einplanen zu können.
- die Neustädter Straße (wie auch die Feuerwehrstraße) erst im Rahmen des Umbaus der alten Feuerwache sowie nach Abschluss der Umbaumaßnahmen am Friederikenstift überplant und erneuert werden. Entsiegelungen und Begrünungen sind einzuplanen.
- Am Taubenfelde (Körnerstraße – Otto-Brenner-Straße) das halbhohe Parken entfallen, sodass auch hier die aktuellen Regelbreiten für Gehwege beidseitig eingehalten werden. Entsiegelungen und Begrünungen sind ebenfalls einzuplanen.
- in der Landschaftsstraße (Sophienstraße bis Georgsplatz) sind bei der Überplanung insbesondere größere Baumscheiben für den existierenden Baumbestand einzuplanen. Auch die Räume zwischen den Baumscheiben bieten sich für eine Entsiegelung und Begrünung an.
- die Sodenstraße ist in die Liste der erneuerungsbedürftigen Straßen in das Programm aufzunehmen.
2. Die Verwaltung soll zukünftig alle gepanten Straßensanierungen im Stadtbezirk dem Stadtbezirksrat als Beschlussdrucksache vorlegen.

Begründung

zu 1.
Der Bezirksrat Mitte hat bereits zwei Mal einstimmige Beschlüsse für zukünftige Straßenerneuerungen getroffen (DS Nr. 15-1538/2021 & DS Nr. 15-2723/2022) und dabei betont, dass „bei sämtlichen Planungen im Rahmen von Straßenerneuerungen und Umgestaltungen, die Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen“ sind, und daher „in allen Wohn- bzw. Nebenstraßen eine angemessene Anzahl an Straßenbäumen und Straßengrün gepflanzt werden“ soll.
In Ihrem Beschluss zur Klimanotstand (DS Nr. 1791/2021) hat die Ratsversammlung das „Bekenntnis zur Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als kommunale Aufgabe von höchster Priorität“ festgestellt.
Gleichzeitig hält die Stadt am Straßensanierungsprogramm „Grunderneuerung im Bestand“ fest. Dabei werden weder die Straßenquerschnitte – im Sinne der Barrierefreiheit – angepasst, noch die mehrfach geforderten Entsiegelungen und Begrünungen aufgenommen. Diese sind im Rahmen des GIB explizit nicht vorgesehen (s. DS Nr. 15-1927/2021 S1).
Zuletzt wurden so die Lenaustraße und die Bäckerstraße mit einer Gehwegbreite von teilweise 1,40 Meter erneuert (s. Bild anbei). Dies entspricht nicht den aktuellen Richtlinien und ist der Barrierefreiheit abträglich. Zudem wurden beide Straßen vollständig neu versiegelt.
Die Stadt geht von einer „Kostenreduzierung für die GiB-Maßnahmen anhand einer zufälligen Stichprobe von ca. 20 %“ aus (Nr. 0283/2024 N1). Dabei sind steigende Gesundheitskosten bei fehlender Einsetzung von Begrünungsmaßnahmen (und den resultierenden Veränderungen des Mikroklimas) nicht einkalkuliert.
Der Gehweg ist ein Schutzraum, der exklusiv Verkehrsraum für Kinder, Senior*innen, und Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Das Mindestmaß für Begegnungs-Verkehr sind 1,80 Meter. Zusammen mit einem Sicherheitsraum zu längs/quer parkenden Autos von 0,50 m/0,30 m (plus Fahrzeugüberstand) und dem Sicherheitsraum zu Hauswand und Einfriedung ergibt sich der „Regelfall“ gilt für Gehwege entlang von Wohnstraßen, d.h. eine Regelbreite von 2,50 Meter. Um die Anforderungen der Barrierefreiheit umzusetzen, ist eine Mindestbreite von 2,70 m erforderlich. Zu bedenken ist auch, dass laut StVO Kinder bis zum 8. Geburtstag mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen.

zu 2.
Bisher behandelt die Stadtverwaltung die Festlegung der Reihenfolge von Straßensanierung als Geschäft der laufenden Verwaltung. Anträge des Bezirksrat, eine Straße im Stadtbezirk zu sanieren, wurden in der Vergangenheit häufiger abgelehnt, obwohl der Bezirksrat als direktdemokratisches Gremium den Sanierungsbedarf festgestellt hat. Nach §93 NKomVG ist die Festlegung der Reihenfolge von Straßensanierungen Zuständigkeit des Stadtbezirksrats. Um hier ein rechtssicheres Verfahren herzustellen, hat die Verwaltung dem Gremium geplante Straßensanierungen zukünftig als Beschlussdrucksache vorzulegen. Diese Regelung umfasst selbstverständlich auch Projekte im Rahmen des Programms “Grunderneuerung im Bestand”.