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Änderungsantrag: gem: § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates vom 7. 9. 2011 zur Drucksache
15-0647/2011
Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Entscheidung über den Antrag zum Denkmalschutz eines Teils des Misburger Rathauses wird zurückgestellt.
2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, prüfen zu lassen und das Ergebnis dem Bezirksrat bekannt zu machen,
a) welche Folgen hätte ein Denkmalschutz des Gebäudes, in dem sich der Ratssaal befindet auf mögliche und notwendige Umsetzungen von vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften wie z. b. Feuerschutzmaß- nahmen und
b) welche der bereits vorgenommenen Planungen zur Sanierung und Umgestaltung des Rathauses in Misburg würden wie beeinträchtigt oder sogar gar nicht mehr realisierbar bei einem Denkmalschutz des Gebäudes, in dem sich der Ratssaal befindet?
Begründung:
Vor geraumer Zeit wurde dem Bezirksrat ein Konzept zur Umgestaltung des Misbur-ger Rathauses vorgestellt. Außerdem wurde dem Bezirksrat mitgeteilt, daß das Ge-bäude, in dem sich der Sitzungssaal befindet nicht mehr den Sicherheitsbedingun-gen entspricht und entweder nicht mehr benutzbar ist oder bestimmte auch bauliche Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Eine erste Maßnahme soll in Kürze schon umgesetzt werden.
Klaus Dickneite
Fraktionsvorsitzender